Volksbegehren gegen Handy-Antennen
Genehmigungspflicht
04.04.2005, 17:28
„99,9 Prozent der Antennen sind weniger als zehn Meter hoch“, sagt Henrik Jörgens vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München und weist damit auf ein sehr entscheidendes Längenmaß hin. Sofern ein Mobilfunksender diese Höhe nicht überschreitet und die Strahlungs-Grenzwerte eingehalten werden, hat die Stadt kein Mitspracherecht.
Jeder Hausbesitzer kann dann selbst entscheiden, ob er es Mobilfunkbetreibern erlaubt, auf seinem Dach eine oder mehrere Antennen zu errichten. Als Gegenleistung erhält er vom Mobilfunkbetreiber 5000 bis 8000 Euro jährliche Nutzungsgebühr. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich etwa eine Schule oder ein Kindergarten in unmittelbarer Nähe befindet.
Die ÖDP hingegen hält „den weiteren unkontrollierten Ausbau des Mobilfunknetzes für bedenklich“ und weist auf Erkenntnisse hin, worauf Mobilfunkstrahlung der Gesundheit schaden kann. Deshalb beantragt die Partei zusammen mit den Freien Wählern und Bürgerninitiativen ein Volksbegehren mit dem Ziel, die bayerische Bauordnung so zu ändern, dass künftig alle Sendemasten genehmigungspflichtig sind. Die erste Hürde dazu wurde gestern mit der Übergabe von 34.000 Unterschriften im Bayerischen Innenministerium genommen.
Anlagen werden mehrfach genutzt
Zumindest auf den ersten Blick scheint das geplante Volksbegehren für München besonders relevant zu sein. An 930 Standorten in der Landeshauptstadt haben die Mobilfunkbetreiber derzeit 6730 Einzelantennen in Betrieb. Diese setzen sich zusammen aus 4402 Sendern für die herkömmlichen, so genannten GSM-Netze und 2328 Antennen für den neuen UMTS-Standard. Vor allem der Ausbau des letzteren ist dafür verantwortlich, dass die Zahl der Mobilfunksender in den vergangenen Monaten stetig angestiegen ist: Im Juni 2003 gab es in München mit 5099 Antennen noch rund 25 Prozent weniger Sender.
Dass die Zahl der Stationen im gleichen Zeitraum nur um etwa 15 Prozent gestiegen ist, liegt daran, dass die meisten Anlagen mehrfach genutzt werden. „Etwa 75 Prozent der UMTS-Antennen werden an Standorten angebracht, die bereits für GSM-Sender benutzt werden“, erklärt Referats-Sprecher Jörgens. Aus diesem Grund erwarte er nicht, dass die Zahl der Sendemasten in München noch spürbar anwachsen wird. „Wir haben praktisch eine Abdeckung von 100 Prozent.“
Bestandschutz für bereits genehmigte Sendemasten
Insofern käme der Vorstoß der ÖDP, selbst wenn er Erfolg haben sollte, für München zu spät. Denn das Volksbegehren bezieht sich lediglich auf die zukünftige Errichtung von Sendeanlagen. Es sieht nicht vor, bereits bestehende Masten, die sich etwa in der Nähe von Schulen befinden, ab- und sie an unbedenklicheren Stellen wieder aufzubauen. „Was einmal genehmigt wurde, genießt in unserem Rechtsstaat Bestandsschutz“, sagt Peter-Michael Schmalz vom Volksbegehren-Koordinationsbüro.
Das gelte auch für die Erweiterung bestehender Masten, welche in München derzeit den Regelfall darstellt. „Es stimmt, dass in Großstädten weniger neue Masten entstehen werden als im ländlichen Bereich“, räumt Schmalz ein. Er setze aber auf einen „Solidaritätseffekt“, zu dem auch München beitragen könne.
Auf eine völlig andere Möglichkeit, die Belastung durch Handy-Strahlung zu verringern, weist Heidrun Schall vom „Informationszentrum gegen Mobilfunk“ hin. „Ein vernünftigerer Umgang mit dem Handy – damit wäre es schon getan.“ Schall beobachtet mit Sorge das auch durch UMTS wachsende Angebot an so genannten Diensten für Mobiltelefone, über die sich etwa Filme ansehen oder Bestellungen erledigen lassen. Wer sein Handy ständig und unüberlegt nutze, trage damit ebenso zur Strahlenbelastung bei wie die Sendeantennen.
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20.11.2009 18:56
U.T.
Den höheren Anteil bestreitet niemand, falls Ihnen das aufgefallen ist. Sie argumentieren in's Leere. Die GRÜNDE sind aber breiter gefächert, als Sie das.. mehr....
Zu: Prügel-Sprayer uneinsichtig
20.11.2009 18:48
bollizei_1
es ist fakt dass Straftaten überdurchschnittlich oft von Leuten "mit Migrationshintergrund" begangen werden. Dass muss auch so gesagt werden dürfen! alles.. mehr....
Zu: Prügel-Sprayer uneinsichtig
20.11.2009 18:42
U.T.
Na und? Der andere Täter ist offensichtlich Deutscher. Und da sie es gemeinsam machten, scheint der MGH des Ünal B. per se nicht der grundlegende Faktor. .. mehr....
Zu: Prügel-Sprayer uneinsichtig