Von Ekkehard Müller-Jentsch
Eltern von Kindern, die unmittelbar vor dem 1. Januar geboren sind, haben keinen Anspruch auf das neue Elterngeld. Das Sozialgericht sieht darin keine "unerträgliche Willkür".
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Elterngeld gibt es nur für Eltern, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren ist. Foto: ap
Die ersten Klagen in München wegen des Elterngeldes sind am Mittwoch vom Sozialgericht abgewiesen worden. Mehrere Eltern sehen es als verfassungswidrig an, dass sie leer ausgehen, weil ihre Kinder unmittelbar vor dem Stichtag des 1.Januar 2007 zur Welt gekommen sind. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Staat zu dieser scharfen Zäsur befugt sei.
Hätte Adrian am Silvestertag 2006 noch die acht Stunden bis Mitternacht abgewartet, wäre seine Mutter sicherlich die erste Frau in München gewesen, die Anspruch auf das neue Elterngeld gehabt hätte. Doch so bekommt die junge Mutter gar nichts. Ihre Schwester dagegen, die ihr Baby Anfang Januar 2007 zur Welt gebracht hat, bezieht nun jeden Monat ein hübsches Sümmchen. "Solch ein Gesetz regt mich auf", klagte Adrians Mutter am Mittwoch vor Gericht.
Die Münchnerin meint, dass es verfassungswidrig sei, junge Eltern ungleich zu behandeln, nur weil ihre Kinder ein paar Monate, Wochen oder gar nur Stunden früher oder später geboren wurden.
Die 30. Kammer des Sozialgerichts München hatte am Mittwochvormittag die mündlichen Verhandlungen mehrerer solcher Fälle anberaumt. Der Vorsitzende Andreas Knipping machte jedoch in allen Fällen klar, dass keinesfalls die Frage einer familienfreundlicheren Politik diskutiert werden könne: "Wir dürfen hier nur prüfen, ob eine unerträgliche Willkür vorliegt."
Unerträgliche Willkür?Rechtsanwalt Christian Koller, dessen Fall in eigener Sache gleich als erster verhandelt wurde, sah sich als Opfer eben solcher Willkür: "Der Staat hätte die scharfe Zäsur eines Stichtages durch eine Übergangsregelung abfedern müssen." Der Jurist, dessen Sohn Ludwig einen Monat und einen Tag "zu früh" gekommen war, muss auf 20000 bis 25000 Euro Elterngeld verzichten, das er für ein "Januar"-Kind bekommen hätte. "Auch für mich als Gutverdiener ist das viel Geld", sagte er.
Enormer Verwaltungsaufwand
Er müsse sogar die Zahlungen in seine private Altersvorsorge reduzieren, weil seine Frau als Mitverdienerin ausfalle. Koller meinte, dass betroffene Eltern wenigstens anteilig Elterngeld erhalten sollten. Das Gericht wies seine Klage jedoch ab, ließ in diesem Fall aber die "Sprungrevision" zum Bundessozialgericht ausnahmsweise zu. Zur Urteilsbegründung sagte Knipping, dass die Kammer an dem Gesetz keine verfassungsrechtlichen Zweifel hege.
In allen Fällen an diesem Vormittag erklärte der Vorsitzende den klagenden Müttern und Vätern, dass allein schon der enorme Verwaltungsaufwand des Elterngeldes eine strikte Stichtagsregelung rechtfertige. Als Vertreter des Freistaats hatte Franz Rothofer vom "Zentrum Bayern Familie und Soziales" ihm zuvor Unterlagen vorgelegt, dass im ersten Quartal 2007 allein schon in Oberbayern 10913 entsprechende Anträge gestellt worden seien. Bereits das stelle die Verwaltung vor enorme Aufgaben, denn die Bearbeitung eines jeden Antrages dauere bis zu 120 Minuten.
Im Falle einer Übergangsregelung hätte sich diese Anzahl verdreifachen können, bemerkte dazu der Vorsitzende. Und dann hätte der Staat entweder neue Beamte einstellen müssen, was nicht im Sinne des Steuerzahlers sei, oder sie von anderen Aufgaben abziehen müssen. "Wäre es aber zu rechtfertigen, etwa die Anträge von Schwerbehinderten für ein halbes Jahr auf Eis zu legen, damit das Elterngeld bearbeitet werden kann?", fragte er. Frühere Elterngenerationen hätten nur ein geringeres Erziehungsgeld erhalten, davor sogar gar nichts. "Die Unzufriedenheit mit den sozialpolitischen Leistungen ist jetzt am größten, da sie am höchsten sind", wunderte sich der Richter.
Alle Klagen wurden in diesem Sinne mit ähnlich lautenden Begründungen abgewiesen. Die meisten Kläger wurden auf den normalen Rechtsweg der Berufung zum Landessozialgericht verwiesen. Nur in zwei Fällen ließ das Gericht den direkten Weg zum Bundessozialgericht zu.
(SZ vom 12.7.2007)