Wegen Beleidigung:Staatsschutz durchsucht Kinderzimmer

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Ein 14-Jähriger soll einen Beschneidungsgegner im Internet als "kleines dreckiges Vorhaut Schwänzchen" beleidigt haben. Der Staatsschutz rückte zur Hausdurchsuchung bei der Familie an. Dabei hat selbst die Polizei Zweifel, ob der Schüler die Nachricht wirklich verfasst hat.

Von Christian Rost

Das Kommissariat 44 am Münchner Polizeipräsidium sollte sich eigentlich um Neonazis kümmern. Doch ausgerechnet drei Beamte dieser Staatschutz-Abteilung tauchten bei einer jüdischen Familie im Landkreis München auf und durchsuchten deren Wohnung. Die Polizisten hatten den 14-jährigen Sohn des jüdischen Paares im Visier, weil er den Strafrechtsprofessor und Beschneidungsgegner Holm Putzke via Facebook beleidigt haben soll. Die schockierte Familie wehrte sich gegen die polizeiliche Behandlung - und bekam jetzt recht: Das Landgericht München I entschied, dass die Aktion rechtswidrig war.

Im Zuge der teils äußerst heftig geführten Debatte um die sogenannten medizinisch nicht indizierten Zirkumzisionen war der Passauer Professor Putzke 2012 zwei Mal in Talkrunden im Fernsehen aufgetreten. Dabei sprach sich der Jurist für ein Verbot der religiösen Beschneidung von Buben aus. Nach der ARD-Sendung "Anne Will" im Juli vorigen Jahres erhielt Putzke mehrere Zuschriften und Mails, durch die er sich beleidigt sah. Er erstattete Strafanzeige.

So hatte ihn via Facebook am 12. Juli eine Nachricht erreicht, in der er als "kleines dreckiges Vorhaut Schwänzchen" (so die Originalschreibweise) bezeichnet wird. Weiter hieß es, etwas wirr: "Deutschland wird nach dem Holocaust nie wieder kleine beschnittene jüdische Jungs in die Flammen der Krematorien werfen." Wie immer man zum Thema Beschneidung stehen mag, steckt in diesen Zeilen zweifellos eine Beleidigung. Aber von wem stammte sie - und vor allem: Ist das ein Fall für den Staatsschutz?

Peter Preuß, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, meint: Ja, weil die Beschneidungsdiskussion eine politische Debatte gewesen sei. Deshalb zog die Staatsschutzabteilung den Fall an sich und ließ - mit einigem Aufwand - den Urheber der unter einem Pseudonym an Putzke versandten Nachricht ermitteln. Zunächst versuchte es die Kripo bei Facebook in den USA - und erhielt freundliche, aber nichtssagende Antworten. Dann tauchten die Polizisten in einer Münchner Schule auf, weil auf dem Facebook-Profil des Absenders Schülerfotos zu sehen waren. Mithilfe des Direktors und eines 13-jährigen Schülers, der eingehend befragt wurde, kamen die Ermittler schließlich auf David S. (Name geändert), den man leicht dazu hätte befragen können.

Statt das zu tun, rückten die Beamten jedoch am 16. Januar um 6 Uhr zur Hausdurchsuchung bei der Familie an und stellten im Kinderzimmer einen Laptop sicher. Der Familienvater fühlte sich dabei wie ein "Drogendealer oder Menschenhändler" behandelt.

Als "absolut überzogen" bezeichnet sein Anwalt Steffen Ufer das Vorgehen und legte Beschwerde beim Landgericht ein. Eine bloße Beleidigung, die noch dazu von einem unbescholtenen Jugendlichen stammen soll, rechtfertige einen solch massiven Grundrechtseingriff nicht. Besonders bei dieser Familie, die durch den Holocaust Angehörige verloren habe und schwer traumatisiert sei, wie Ufer betont. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten "deutlich mehr Feingefühl" zeigen müssen.

Rechtlich war das Vorgehen ohnehin äußerst fragwürdig. Selbst die Polizei hatte Zweifel, dass die Nachricht an den Professor von einem 14-Jährigen stammte. In einer Mitteilung an die Staatsanwaltschaft hielt ein Ermittler sogar fest, dass der Text vom Duktus wie auch vom Inhalt her eher einem Erwachsenen zuzuordnen sei. Die Staatsanwaltschaft interessierte der Einwand nicht, sie beantragte einen Durchsuchungsbefehl. Wer letztlich den Account von David benutzt hatte, konnte nicht ermittelt werden, weil sowohl er als auch sein Vater dazu keine Angaben machten.

Die Zweifel des Ermittlungsbeamten mussten auch der Jugendkammer am Landgericht auffallen. Wenn schon gewichtige Bedenken an der Täterschaft des Jugendlichen bestehen, fehlt es bereits am erforderlichen Anfangsverdacht für eine Durchsuchung, so der Rüffel des Gerichts in Richtung Staatsanwaltschaft. Die Aktion war also rechtswidrig. Da es keine Beweise gegen David S. gibt, wird das Verfahren aller Voraussicht nach eingestellt.

© SZ vom 19.04.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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