Urteil:Lebenslang für Mörder Rudolph Moshammers

Das Urteil ist gesprochen, der Prozess aber geht vielleicht weiter: Die Verteidiger des verurteilten Herisch A. haben Revision angekündigt.

Neben Mordes wurde Herisch A. des Raubes mit Todesfolge schuldig gesprochen. Herisch A. habe "heimtückisch aus Habgier und zur Ermöglichung eines Raubes getötet", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl in seiner Urteilsbegründung. "Ein Kampf um das Kabel zwischen ihm und Rudolph Moshammer fand nicht statt."

Die Schilderungen des Angeklagten seien widersprüchlich gewesen. "Der Angeklagte ist nicht glaubwürdig", sagte Götzl. Herisch A. habe Gewinnstreben um jeden Preis offenbart - "selbst um den Preis eines Menschenlebens". Sein Bekenntnis sei ein "Verbalbekenntnis ohne Reue".

Herisch A. brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Auch als die Richter den Saal bereits wieder verlassen hatten, saß er noch minutenlang schluchzend auf seinem Platz. Seine Anwälte kündigten Revision an. "Viele Fragen sind offen geblieben", sagte Verteidiger Jürgen Langer.

Das Geständnis sei nicht angemessen berücksichtigt, mehrere offene Punkte negativ für den Angeklagten ausgelegt worden, sagte der Verteidiger weiter. Ihr Mandant sei entschlossen, den Rechtsweg weiterzugehen und eine Überprüfung des Urteils beim Bundesgerichtshof zu erreichen.

Herisch A. hatte gestanden, Moshammer in der Nacht auf den 14. Januar 2005 getötet zu haben. Der 64-Jährige und er hätten sich über die Bezahlung für sexuelle Dienste gestritten und sich gegenseitig mit einem Verlängerungskabel geschlagen. Dann habe er Moshammer das Kabel um den Hals geschlungen und zugezogen, gab der Angeklagte an.

Gericht folgte weitgehend der Anklage

Staatsanwalt Martin Kronester hatte die Tatversion von Herisch A. Bezweifelt. In seinem Plädoyer sagte er am Mittwoch, der Angeklagte habe Moshammer "mit brachialer Gewalt" erdrosselt, um ihn berauben zu können. Weil der Angriff von hinten gekommen sei, sei das Opfer "absolut wehrlos" gewesen. A. Habe Moshammer "einen Todeskampf von mindestens fünf Minuten" bereitet. Kronester hatte außerdem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Die Verteidigung hatte argumentiert, Moshammer sei nicht arg- und wehrlos gewesen, weil er Herisch A. beim Durchwühlen von Schubladen ertappt habe. Die Tat sei im Streit geschehen. Moshammer habe den Angeklagten beleidigt und so Hassgefühle in ihm geweckt. Die Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe im unteren zweistelligen Bereich wegen Totschlags.

Herisch A. hatte sich im Verlauf des spektakulären Prozesses mehrfach für die Tat entschuldigt. In seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung hatte er gesagt: "Es tut mir wirklich leid, dass das passierte." Zu einem Geständnis hatte sich der 26-Jährige erst nach langem Zaudern durchgerungen.

An den neun Verhandlungstagen seit Anfang November hatte das Gericht mehr als 50 Zeugen vernommen. Der Prozess fand unter großem Andrang von Medien und Öffentlichkeit statt. Die Urteilsverkündung verfolgten mehrere Dutzend Journalisten.

(sueddeutsche.de/AP)

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: