Streit um Schmerzensgeld:Wie viel ein tödlicher Behandlungsfehler kostet

Ein Patient stirbt an Krebs, weil der Arzt wichtige Untersuchungen unterlässt. Die Witwe bekommt 75.000 Euro Schmerzensgeld - einen höheren Betrag lehnt das Gericht ab.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die letzten zehn Monate im Lebens des 63-jährigen Münchners müssen extrem qualvoll gewesen sein: Auf eine mehrwöchige Chemotherapie folgten 17 Operationen und lange intensivmedizinischen Behandlungen - schließlich erlag der geschwächte Körper einer Lungenentzündung. "Viel Schlimmeres kann man sich kaum vorstellen", sagte am Donnerstag der Medizinsenat des Oberlandesgerichts München. Doch was ist dieser Leidensweg, den ein Arzt Jahre zuvor wahrscheinlich hätte verhindern können, in Euro wert?

Auf diese Frage haben Richter der ersten Instanz bereits eine Antwort gefunden: 75.000 Euro Schmerzensgeld hat das Landgericht München I in einem Urteil für angemessen erachtet. Auszuzahlen an die Witwe. Die hält diesen Betrag aber für viel zu niedrig und verlangt in der Berufungsinstanz weitere 25.000 Euro. Doch ihre Chance stehen schlecht.

Jahrelang Tabletten, keine regelmäßigen Untersuchungen

Beklagt ist der frühere Hausarzt des Münchners. 1985 hatte ihn der selbständige Management-Experte aufgesucht, weil er Blut erbrach. Der Arzt nahm eine Magenspiegelung vor und stellte fest, dass ein Zwerchfellbruch regelmäßig Sodbrennen auslöste und die ätzende Magensäure Entzündungen und Geschwüre verursachte. Der Patient bekam daraufhin lange Zeit Tabletten zur Hemmung der Magensäurebildung verschrieben.

Fünf Jahre später diagnostizierte der Allgemeinmediziner eine chronische Entzündung. Jetzt tauchte auch erstmals das Wort "Barrett-Syndrom" auf. Durch den ständigen Rückfluss der Magensäure verändert sich die Speiseröhrenschleimhaut - ein deutliches Warnzeichen vor Krebs. Trotzdem schrieb der Doktor nur Rezepte über Magenschutzmittel aus. 2004 ging er in den Ruhestand.

Schon im folgenden Jahr wurde Speiseröhrenkrebs bei dem Münchner diagnostiziert und es folgten die vielen Operationen. Ein Professor aus Berlin stellte später als Sachverständiger vor Gericht fest, dass der Münchner Arzt spätestens seit der Untersuchung von 1990 regelmäßige Magenspiegelungen hätte durchführen müssen. Rechtzeitig entdeckt könne allgemein die Krebsentfernung wesentlich schonender erfolgen und die "Überlebensrate" der Patienten sei dann erheblich höher.

Arzt und Patient waren verantwortlich

Das Gericht urteilte, der Verzicht auf regelmäßige Kontrollen sei ein grober Fehler des Arztes gewesen. Der Patient habe allerdings auch von sich aus nicht all zu viel zur Klärung seines quälenden Zustandes unternommen. "Man weiß auch nicht, wie der Leidensweg ausgesehen hätte, wenn der Krebs früher entdeckt worden wäre." Das in erster Instanz zugesprochene Schmerzensgeld sei daher in einem angemessenen Rahmen.

Der Senat empfahl, die Berufung gegen das Urteil zurückzunehmen und zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Denn es stehen auch noch Schadensersatzforderungen über mehrere Hunderttausend Euro im Raum, da der Mann das Familieneinkommen bestritten hatte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: