Schwabing:Stadt will Kinderrechte stärken

Schwabing: Spielende Kinder im Elki - zu laut für die Nachbarn.

Spielende Kinder im Elki - zu laut für die Nachbarn.

(Foto: Robert Haas)

Weil der Fall Präzedenz-Charakter hat: Sozialreferentin Dorothee Schiwy kündigt Prozesskostenhilfe für das Schwabinger Eltern-Kind-Zentrum (Elki) im anstehenden Berufungsverfahren gegen die Räumung an

Von Ellen Draxel, Schwabing

Das Sozialreferat unterstützt das "Elki" - und das bedeutet in diesem Fall mehr als bloße Worthülsen. "Die Landeshauptstadt München legt großen Wert auf den Fortbestand des bezuschussten Eltern-Kind-Zentrums in Schwabing", sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy. "Im Interesse der Familien, die in diesem Stadtteil leben, ist es dringend erforderlich, dass das Eltern-Kind-Zentrum Schwabing/Maxvorstadt seine Arbeit ohne Unterbrechung weiterführen kann." Das Elki an der Nordendstraße streitet seit Längerem mit seinen Nachbarn um den Verbleib im Gebäude. Zuletzt hatte das Münchner Landgericht der Klage eines Nachbarehepaars stattgegeben, das Elki-Team wartet nun auf die Berufungsverhandlung.

Die Stadt sei daher "ausnahmsweise" bereit, die Prozesskosten für das Familienzentrum gemäß der Zuschussrichtlinien zu übernehmen. Der Verein selbst ist dazu nicht in der Lage. Nach einem Gespräch mit den beiden Vorsitzenden, einem Mitglied des Bayerischen Landtags und Vertretern des Stadtjugendamts wurde dem Verein angeboten, rückwirkend die Gerichtskosten für 2017 und den Anteil der Kosten für die Berufung, die nicht durch die Prozesskostenhilfe abgedeckt werden, durch das Stadtjugendamt zu decken. Sollten die Klageparteien versuchen, sich in einer Mediation zu einigen, könnte das Stadtjugendamt dies ebenfalls subventionieren. Auch für Ausgaben einer eventuell erforderlichen Dämmung der Räume des Familienzentrums ist die Stadt bereit, bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge und nach einer messtechnischen Prüfung einen finanziellen Beitrag zu leisten.

Außerdem bestünden seitens der Stadt Überlegungen, so die Sozialreferentin, im Sinne des Elki die Themen "Recht auf Spiel" und "Kinderrechte" in Zusammenarbeit mit dem Büro der Kinderbeauftragten und dem Sachgebiet Angebote für Familien, Frauen und Männer öffentlichkeitswirksam aufzugreifen. "Ein Verschulden des Vereins ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht ersichtlich", so Schiwy.

Das Eltern-Kind-Zentrum Schwabing-Maxvorstadt (Elki), eine integrative Einrichtung für Kleinkinder und ihre Eltern, war in einem von Nachbarn angestrengten Prozess im März dazu verurteilt worden, die Nutzung seiner gemieteten Räumlichkeiten an der Nordendstraße 53 sofort zu unterlassen. Die Richterin am Münchner Landgericht hatte der Klage eines einzelnen Ehepaars in vollem Umfang stattgegeben: Weil der erste Prozess gegen das Elki wegen Lärms 2012 abgeschmettert wurde, suchten sich die Kläger im zweiten Anlauf einen anderen Weg, gegen die Einrichtung juristisch vorzugehen. Vorgeworfen wurde dem Elki jetzt Fehlnutzung - laut Vertrag hätte im Erdgeschoss lediglich ein Laden mit Lager, nicht aber ein Familienzentrum eingerichtet werden dürfen.

Die Entscheidung des Gerichts rief Bürger wie Politiker auf den Plan. Schon vor der Urteilsverkündung votierten mehr als 1100 Menschen mit einer Petition für den Erhalt des Elki, auf politischer Ebene setzten sich Lokalpolitiker, die Stadtratsfraktion der Grünen/Rosa Liste und die Landtagsabgeordnete Ruth Waldmann (SPD) für die Rettung des Zentrums ein. Beschwerden über Kinderlärm, so das einhellige Credo, dürften keine derartigen Blüten treiben. "Etwa ein Drittel der Betreuungseinrichtungen der Stadt werden von solchen Initiativen betrieben", erklärt Waldmann. Der Umgang mit dem Eltern-Kind-Zentrum gilt vielen als Präzedenzfall. Inzwischen hat der Verein Berufung gegen das Urteil eingelegt, die Räume an der Nordendstraße werden deshalb nach wie vor genutzt. Die Berufung basiert auf einer doppelten Begründung - der Überzeugung, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine Gewerbefläche ohne Einschränkung handelt. Und auf der vom Gesetzgeber gewollten Privilegierung von Kinderlärm.

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