Rache an Türstehern:Angriff mit Benzin und Feuerzeug

Gefährlicher Job: ein Münchner Türsteher bei der Arbeit.

Gefährlicher Job: ein Münchner Türsteher bei der Arbeit.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Weil er von zwei Türstehern aus einer Disco geschmissen wurde, wollte sich ein betrunkener Bauarbeiter rächen: Mit Benzin und Feuerzeug ging er auf die Männer los. Nun ist er wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Von Christian Rost

Nach einem Brandanschlag auf zwei Türsteher einer Diskothek ist ein 42-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Schwurgericht sprach den Angeklagten Emilian P. am Montag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Mann hatte sich im November 2011 nach seinem Rauswurf aus dem Musikpalast bei den Sicherheitsleuten rächen wollen.

Der reglos dasitzende Angeklagte dürfte das Urteil erleichtert aufgenommen haben, zumal die Staatsanwaltschaft für ihn wegen versuchten Mordes eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert hatte. Das Schwurgericht wertete den "Angriff ohne Vorwarnung", der zwar grundsätzlich geeignet gewesen sei, Leben zu gefährden, aber nicht als versuchtes Tötungsdelikt. Dabei spielte eine Rolle, dass die beiden Opfer jung und kräftig und somit "nicht hilflos" waren. Außerdem hätte der Angeklagte sein Feuerzeug sehr nah an die beiden mit Benzin bespritzten Männer halten müssen, um ihre Kleidung tatsächlich in Brand setzen zu können, so die Kammer.

Der Bauarbeiter Emilian P. hatte am Abend des 5. November 2011 den Musikpalast mit einem Bekannten besucht. Beide waren ziemlich angetrunken, als sich der korpulente P. mit einer Flasche zwischen den Beinen quer über die Tanzfläche bewegte und dabei Bier verschüttete. Dem Betreiber der Disco gefiel schon dieses Verhalten nicht, als er auch noch Scherben unter dem Tisch entdeckte, an dem P. zeitweise gestanden hatte, ließ er den Gast von zwei Türstehern an die frische Luft setzen. Der Angeklagte kam ohne Protest mit, sah dann aber nicht ein, weshalb er nicht mehr zurück in die Disco durfte. Tatsächlich hatte nicht er, sondern ein anderer Gast die Scherben verursacht.

P. zeigte sich hartnäckig. Vor dem Eingang fiel er sogar theatralisch auf die Knie, um wenigstens sein Eintrittsgeld zurückzubekommen. Die Türsteher gingen darauf nicht ein und meinten, er solle "nächste Woche wiederkommen". Gedemütigt und rachsüchtig machte sich P. schließlich zu einer 100 Meter entfernten Tankstelle auf und brüllte noch in Richtung der Sicherheitsleute, dass er sie "umbringen" werde - eine in solchen Situationen "übliche Drohung", wie das Gericht befand.

An der Tankstelle füllte P. in eine leere Bierflasche 0,39 Liter Superbenzin und kaufte dazu ein elf Zentimeter langes Feuerzeug. So bewaffnet ging er zur Disco zurück. Die beiden Türsteher standen vor dem Eingang noch immer auf ihrem Posten. Ohne Vorwarnung trat Emilian P. seitlich an sie heran und verschüttete das Benzin in ihre Richtung. Dabei bespritzte er auch mehrere umstehende Disco-Gäste, die beim Rauchen draußen waren. Die Türsteher bekamen jeweils Benzin in die Augen und erlitten schmerzhafte Reizungen. Schwerere Folgen hatte die Attacke nicht, weil die Benzinmenge nur gering war - und P.s Feuerzeug streikte. Einmal drückte er den Zündmechanismus erfolglos durch. Zu einem zweiten Versuch kam er nicht mehr, weil ihn einer der Türsteher mit einem Fausthieb niederstreckte. Das Feuerzeug flog in hohem Bogen davon.

Laut einem psychiatrischen Gutachten war P. trotz seines Alkoholkonsums schuldfähig. Die Erklärung des Angeklagten, wonach er die Türsteher nur habe "erschrecken" wollen, glaubte ihm das Gericht nicht. Das sei eine Schutzbehauptung. Das Tatmotiv war laut Urteil banal: P. habe vor den anderen Disco-Gästen nicht als Verlierer dastehen wollen.

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