Prozess gegen drei Ärzte:Tod nach Sportunfall

Eine 19-jährige Handballerin stirbt nach einer Knieverletzung an einer Lungenembolie. Die Eltern verklagen drei Ärzte, die aus ihrer Sicht Alarmsignale übersehen haben. Doch das Gericht kommt zu einem anderen Schluss.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Eine junge Frau erleidet beim Handballspiel einen Kreuzband- und Meniskusriss - Verletzungen, die im leistungsbetonten Sport sehr häufig vorkommen. Ein niedergelassener Orthopäde und zwei Chirurgen sind mit der Behandlung und Vorbereitung zur Operation befasst, als die 19-Jährige knapp vier Wochen nach dem Unfall an den Folgen einer akuten Lungenembolie stirbt, ausgelöst durch eine Thrombose im verletzten Bein.

Die geschockten Eltern verklagen die drei Mediziner: Sie werfen ihnen vor, wichtige Alarmsignale übersehen zu haben. Vor allem hätten sie die junge Frau fragen müssen, ob sie die Pille nimmt. Doch das Landgericht München I hat nun festgestellt, dass den Doktoren keine Behandlungsfehler anzulasten sind.

Als erster hatte der niedergelassene Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin das verletzte Bein untersucht und die Operation in einer Privatklinik empfohlen. Er verordnete der Patientin bis dahin für das Kniegelenk eine Stützschiene, die eine vollständige Belastung des Beines ohne Unterarmkrücken ermöglichen sollte.

Schonen oder belasten?

Die Eltern der 19-Jährigen behaupteten später aber, der Mediziner habe ihrer Tochter empfohlen, sich zu schonen. Und trotz ihrer Schmerzbekundungen seien keine Maßnahmen gegen eine venöse Thromboembolie unternommen worden. Da ihre Tochter schon seit Jahren die Pille nehme und wegen des Unfalls nun viel sitzen und liegen musste, habe ein hohes Risiko bestanden. Jeder der beklagten Ärzte hätte deshalb Thrombose-Prophylaxe-Strümpfe oder das Medikament Heparin verordnen müssen. Dies unterlassen und auch nicht nach der Einnahme der Pille gefragt zu haben, stelle einen groben Behandlungsfehler dar.

Die drei Ärzte wiesen vor Gericht die Vorwürfe zurück. Sie hätten vielmehr die junge Frau dringend dazu angehalten, gelenkentlastenden Sport zu machen und ihr eine "Knieschule" mit besonderen Übungen gegeben. Sie hätte das Bein auch möglichst "voll belasten" sollen.

Die Mutter der 19-Jährigen hatte dagegen erklärt, dass ihre Tochter quasi zur Ruhe verdammt war und sich aufgrund der Schmerzen überhaupt nicht habe bewegen können. Wie passt das zu den Erklärungen der Ärzte, dass sogar eine Vollbelastung möglich war?

Unterschiedliche Wahrnehmung

Der vom Gericht bestellte Gutachter erklärte das mit einer unterschiedlichen Wahrnehmung der Situation: Für die Patientin und ihre Angehörigen habe es sich bei dem Sportunfall um ein einschneidendes Erlebnis gehandelt, das mit erheblichen Schmerzen verbunden gewesen sei - für die Ärzte stellte sich der Verlauf für diese Art der Verletzung als völlig normal dar. Auch Blutergüsse und Schmerzen sowie gewisse Bewegungseinschränkungen seien aus medizinischer Sicht vollkommen normal "und deuten auf nichts Außergewöhnliches hin".

Zu Recht hätten die Ärzte bei dieser Patientin das Thromboserisiko als sehr niedrig eingestuft, sagte der Experte. Ihr Auftrag sei es gewesen, sie "operationsfähig" zu machen und zur Rückkehr in den Alltag zu motivieren. Die Pille sei bei der 19-Jährigen kein höheres Risiko gewesen. Eine Thromboseprophylaxe wäre erst nach der "Blutleere" bei der OP notwendig gewesen.

Das Gericht nannte daraufhin das Ableben der Tochter "schicksalhaft" - es sei nicht auf einen Behandlungsfehler der Beklagten zurückzuführen. Ob die Eltern Berufung gegen das Urteil einlegen, ist noch offen.

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