Polizist wegen Körperverletzung verurteilt:Angriff aus dem Nichts

Ein Polizist glaubte, einen Drogenabhängigen vor sich zu haben, und zwang den Mann, sich in der Wache nackt auszuziehen - doch er misshandelte einen unbescholtenen Bürger: Nun ist der Beamte wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden.

Christian Rost

Ein übereifriger Polizist ist am Münchner Hauptbahnhof einem Reisenden an die Kehle gegangen, hat ihn festgenommen und in der Wache dazu gezwungen, sich nackt auszuziehen. Der Zivilbeamte glaubte, einen Drogenabhängigen vor sich zu haben, misshandelte aber einen völlig unbescholtenen Bürger. Am Münchner Amtsgericht bekam der Polizist am Donnerstag die Quittung für sein völlig überzogenes Verhalten. Richter Thomas Müller verurteilte ihn wegen Körperverletzung im Amt.

Zu dem Vorfall kam es am Nachmittag des 13. November 2010. EADS-Mitarbeiter Murat S. war auf dem Weg zum Zug nach Ulm, um seine Eltern zu besuchen. Er zog einen Trolley hinter sich her und aß Pommes frites aus einer Tüte. Plötzlich packte ihn ein Mann mit festem Griff an der Kehle und schrie: "Spuck's aus!"

Der 33-jährige S., der durch die Attacke einen Bluterguss am Kehlkopf erlitt und danach eine Woche nicht mehr richtig schlucken konnte, spuckte aus - ein angekautes Stück Pommes.

Das veranlasste den Polizisten allerdings zu keiner Änderung seines Verhaltens, im Gegenteil: Zusammen mit einem Kollegen nahm er Murat S. auch noch fest, sperrte ihn in der Bahnhofsinspektion in eine Zelle und wies ihn an, sich für eine eingehende Drogenkontrolle nackt auszuziehen. Murat S. kam erst wieder frei, als er sich massiv beschwerte und den Beamten mit einer Anzeige drohte.

Der 27-jährige Polizist hatte nach Junkies Ausschau gehalten und war auf Murat S. aufmerksam geworden. Mit seinem Dreitagebart und dem blassen Teint habe S. genau "ins Schema" gepasst, rechtfertigte sich der Polizeibeamte vor dem Richter. Außerdem habe er den Mann angesprochen, ehe er ihm an den Hals gegriffen habe, um zu verhindern, dass er möglicherweise im Mund versteckte Drogen herunterschlucke.

Er habe ihn nicht verletzen wollen, beteuerte Polizist Julian N. Doch Murat S. widerspricht dem Beamten: Er sei nicht angesprochen worden vor der Attacke. Weil an jenem Tag am Bahnhof eine Großdemonstration war, sei die Lage dort aber ziemlich unübersichtlich gewesen.

Richter Müller reagierte entsetzt auf das Verhalten des Polizisten: Es habe "nicht den Hauch eines Anfangsverdachtes" gegen Murat S. gegeben. Es wäre in Ordnung gewesen, dessen Ausweis zu kontrollieren, ein Griff an den Hals habe "in dieser Situation aber nichts verloren" gehabt, so der Vorsitzende. "Ihnen hat einfach sein Gesicht nicht gefallen", wirft Müller Julian N. vor, der "in eigener Großherrlichkeit" gehandelt und "über die Stränge geschlagen" habe. Dass sich der 33-Jährige in der Polizeiinspektion auch noch völlig nackt ausziehen musste, nannte Richter Müller "eine Demütigung für einen unbescholtenen Bürger".

Julian N. hatte ursprünglich einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft bekommen über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Damit wäre die Strafe nicht ins Führungszeugnis des Polizisten eingetragen worden. Er legte jedoch Einspruch ein, woraufhin es zur Verhandlung am Amtsgericht kam.

Das Urteil des Vorsitzenden Müller fiel nun deutlich härter aus: 120 Tagessätze je 60 Euro, also 7200 Euro soll Julian N. nun bezahlen. Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, steht die Strafe im Bundeszentralregister des Polizisten; der Beamte muss nun auch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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