Nach gefälschter Todesanzeige:Stalker kommt mit Bewährung davon

Ein Mann drohte seiner 17 Jahre alten Arbeitskollegin anonym per SMS mit Entführung, in der Zeitung ließ er eine Todesanzeige für die junge Frau schalten: Nun ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Von Christian Rost

Ein 43-Jähriger ist am Mittwoch vom Münchner Amtsgericht wegen besonders krassen Stalkings zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monate auf Bewährung verurteilt worden. Der Buchhalter hatte über drei Monate hinweg einer zur Tatzeit erst 17 Jahre alten Arbeitskollegin nachgestellt und ihr in SMS mit dem Tod gedroht. Sogar eine Todesanzeige schaltete er mit ihrem Namen.

Vor dem Schöffengericht räumte der Angeklagte Christoph L. die Vorwürfe ein. Sein Motiv blieb allerdings im Dunkeln. Womöglich, so spekulierten Staatsanwaltschaft wie Verteidigung, wollte der als menschenscheu und depressiv geltende Angeklagte vor allem Macht über sein Opfer ausüben.

Christoph L. wurde von einem Blitzlichtgewitter im Saal 225 des Schöffengerichts empfangen. Um sich vor den Kameras zu schützen, hielt er sich eine Zeitschrift vor Gesicht mit der Titelzeile: "Wie das Leben gelingt". Dem Mann selbst gelang es bisher offenbar nicht, seine Tage sinnvoll auszufüllen und soziale Kontakte zu knüpfen. Er verlässt seinen Angaben zufolge kaum das Haus und hat einen einzigen Freund. Ursache dafür sind Depressionen. Eineinhalb Jahre war er wegen tiefer Niedergeschlagenheit krankgeschrieben.

Als er im Mai 2012 wieder zu arbeiten begann, lernte er eine junge Kollegin aus Ismaning kennen. Möglicherweise setzte er Hoffnungen in diese Bekanntschaft, darüber gesprochen hat er mit der jungen Frau aber nie. Stattdessen nahm er von Juni 2012 an anonym in E-Mails und per SMS-Nachrichten Kontakt zu ihr auf - und erging sich dabei in dunkelsten Drohungen: "Sagt dir der Name Natascha Kampusch etwas", begann er eine Mail. "Das kann überall zu jeder Zeit jemandem widerfahren." Im weiteren Text malt er ein Szenario einer Entführung wie im Fall Kampusch aus und wird dann konkret: "Kannst du dir das vorstellen, jahrelang oder ein Leben lang in einem Keller eingesperrt zu verbringen. Nur wir beide."

Besonders perfide: An seinem Arbeitsplatz spielte er der Betroffenen dann den einfühlsamen Kollegen vor und bot sich an, ihr zu helfen. Als der Stalker schließlich unter falschem Namen eine Todesanzeige der jungen Frau in der Süddeutschen Zeitung schaltete, geriet die ohnehin verängstigte Familie des Mädchens in Panik. Die Eltern brachten ihre Tochter nach Tirol und versteckten sie in einer abgelegenen Berghütte.

Im August konnte die Polizei Christoph L. als Absender der Nachrichten ermitteln. Er kam in Untersuchungshaft. Ein psychiatrischer Sachverständiger erkannte bei dem Mann keine erheblichen Störungen, allenfalls narzisstische und schizoide Züge. Die Depression wurde als mäßig bis mittelschwer eingestuft. Somit hatte der Angeklagte abschätzen können, was er tat und welche Folgen das für die Familie hat.

Das Mädchen verließ nicht mehr alleine das Haus, und wenn es auf die Straße musste, sah es sich ständig um. Auch die Mutter litt schwer unter Panikattacken. Beide sind seither in Therapie und nehmen Medikamente, um ihre Ängste zu dämpfen.

Die Prozessbeteiligten einigten sich auf eine Bewährungsstrafe. Der Vorsitzende Richter Robert Grain sagte, nur wegen seines Geständnisses konnte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte mit einem solchen Urteil rechnen. L., der sich bei der Familie entschuldigte, muss außerdem 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen, sich therapieren lassen und strikt an ein Kontaktverbot halten.

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