Massenschlägerei:Bewährungsstrafen nach Prügelei

Im Prozess um die Messerstecherei mit einem Toten in der Blumenau sind fünf der sieben Angeklagten verurteilt worden - zu Bewährungsstrafen.

Im Prozess um die Messerstecherei mit einem Toten in der Blumenau sind am Freitag fünf der sieben Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie waren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei angeklagt und saßen 14 Monate in Untersuchungshaft. Ihre Bewährungszeit liegt zwischen 15 Monaten und zwei Jahren.

Ein weiterer Angeklagter muss vier Wochen in Dauerarrest. Der siebte Angeklagte, Ceyun B., der zur Tatzeit im Mai 2009 mit 17 Jahren der jüngste Beteiligte an der Massenschlägerei war, bleibt in Haft: Er wurde zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt.

Das Landgericht München sprach B. des Raubes, der gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Er hatte sich nicht nur an der blutigen Auseinandersetzung von einer Eisdiele in der Terofalstraße beteiligt, sondern sich zuvor schon bei einem Streit um Rauschgift strafbar gemacht. Das Gericht wertete dies als "erheblich strafverschärfend". Alle Angeklagten zeigten sich weitgehend geständig und sichtlich vom Tod ihres Freundes Efdal K. getroffen.

Der 24-Jährige wurde bei der Schlägerei von Branko O. erstochen. Der 27-Jährige war bei der Schlägerei von rund einem Dutzend Angreifern eingekreist und attackiert worden. Am Boden liegend zog er sein Klappmesser und stach zu. Efdal K. starb wenig später im Krankenhaus. Nach der Tat war auch gegen den mehrfach vorbestraften O. ermittelt worden - wegen Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft erkannte dann aber einen Fall von Notwehr und stellte das Verfahren ein. Zeugenaussagen im Prozess brachten O. nun aber wieder in Bedrängnis und ein neues Ermittlungsverfahren in Gang. Der Serbe sitzt in Untersuchungshaft und wird sich wegen Falschaussage und Beteiligung an einer Schlägerei verantworten müssen. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier bezeichnete ihn im aktuellen Verfahren als "gefährlichen, gewaltbereiten Mann".

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