Infektion der Opfer riskiert:HIV-infizierte Frau nach Attacke vor Gericht

Sie soll einem Arbeitskollegen die halbe Unterlippe abgebissen und mit einem Freund monatelang ungeschützt Geschlechtsverkehr gehabt haben: Eine HIV-infizierte Frau steht in München vor Gericht - wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung.

Christian Rost

Eine 40-jährige Frau muss sich wegen zweier ungewöhnlicher Fälle von vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung am Landgericht München I verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten zum Prozessauftakt am Mittwoch vor, ungeachtet ihrer HIV-Infektion ungeschützt 28 Mal mit einem Mann geschlafen zu haben. Zudem soll die Nigerianerin einem Arbeitskollegen bei einem Streit die halbe Unterlippe abgebissen und auch in diesem Fall eine Aids-Infektion des Opfers riskiert haben. Beide Männer steckten sich glücklicherweise nicht mit Aids an.

Bei der Auseinandersetzung in der Schulküche des Pater-Rupert-Mayer-Gymnasiums in Pullach am 23. September vorigen Jahres versetzte die Küchenhilfe laut Anklage ihrem Kollegen zunächst eine Ohrfeige. Dann biss sie dem Mann ins Gesicht und trennte ihm dabei ein zwei mal drei Zentimeter großes Stück der Unterlippe ab. Das Stück schluckte sie anschließend herunter. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Blessing O. mit dieser Tat ihren Kollegen "im Sinne eines afrikanischen Rituals stigmatisieren wollte". Dass sie den Mann zudem bei dem Biss mit dem HI-Virus hätte anstecken können, habe sie billigend in Kauf genommen.

Das Opfer erlitt große Schmerzen und musste sich einer aufwendigen Operation unterziehen. Die Bisswunde hinterließ eine auffällige Narbe im Gesicht des Mannes, mit der er wohl dauerhaft leben muss.

Blessing O. äußerte vor Gericht ihr Bedauern über diese Tat: "Ich schäme mich", sagte die Frau. Nach ihrer Darstellung hatte ihr Verhalten aber nichts mit einem afrikanischen Ritual zu tun, sondern vielmehr mit Notwehr: Sie sei aus nichtigem Anlass von dem Kollegen angegangen worden und habe sich lediglich gewehrt.

Der Küchenhilfe war demnach bei ihrem Spüljob in der Schulküche in der Hektik ein Tablett ausgekommen, Geschirr ging zu Bruch. Der Kollege habe sie daraufhin angewiesen, sich die Papiere zu holen und zu gehen. Im Mittagsstress habe sie die Aufforderung gar nicht gehört, sagte die Angeklagte. Plötzlich sei der Mann vor ihr gestanden und habe sie mit einer Hand am Hals gepackt.

Als sie sich zur Wehr gesetzt habe, seien sie beide im Gerangel zu Boden gegangen. Sie habe in einer Abwehrreaktion zugebissen, aber nicht gezielt ins Gesicht ihres Kontrahenten. "Ich dachte, ich beiße in seine Hand oder so etwas." Sie sei nach der Bissattacke selbst völlig schockiert gewesen. Dass sie zuerst zugeschlagen habe in dem Streit, wies Blessing O. ebenfalls zurück: "In Afrika schlägt eine Frau einen Mann nicht, schon gar nicht, wenn der vom Alter her mein Vater sein könnte."

Auch zum zweiten Vorwurf der Anklage äußerte sich die Frau, die in Nigeria aufgewachsen war. Sie hatte Näherin gelernt und war 2004 nach Deutschland gekommen in der Hoffnung, ihre Epilepsie besser behandlen lassen zu können. Dabei war herausgekommen, dass sie in ihrem Heimatland bei einer Abtreibung offenbar über nicht steriles Operationsbesteck mit HIV infiziert worden war.

Trotz des Wissens um die Krankheit hatte sie von April 2011 an über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg immer wieder ungeschützt Geschlechtsverkehr mit einem Freund.

Vor Gericht bezeichnete die Frau ihr Verhalten gegenüber dem damaligen Freund als "Fehler". Sie habe "auf Gott" vertraut und eine Aussage ihres behandelnden Arztes falsch gedeutet. Der Mediziner hatte die Frau offenbar darüber informiert, dass ihre Blutwerte relativ gut seien und ihr Infektions-Level deshalb eher als niedrig anzusehen sei. "Mein Arzt sagte, ich könnte noch ein Kind bekommen." Sie redete sich deshalb ein, sie könne niemanden mit Aids anstecken, was allerdings nicht stimmte.

Auf die Frage der Vorsitzenden der siebten Strafkammer, Renate Baßler, weshalb sie mit ihrem Freund nie über ihre Infektion gesprochen habe, sagte die Angeklagte: "Ich war mir nicht sicher, ob er bei mir bleibt." Ihren Arzt, so räumte O. ein, habe sie nie nach dem Infektionsrisiko bei Geschlechtsverkehr gefragt. Voraussichtlich an diesem Donnerstag fällt das Gericht ein Urteil.

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