Doppelmord von Notzing:Tochter geht in Berufung

Ihr Ex-Freund soll ihre Eltern ermordet haben, die damals 17-Jährige half, die Leichen zu verscharren. In einem ersten Verfahren wurde die Tochter der Opfer deshalb wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt. Nun hat sie Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Der Doppelmord an einem Ehepaar sorgte im oberbayerischen Notzing im Frühjahr 2012 für Aufsehen. In einem ersten Verfahren war die Tochter der Opfer Mitte Dezember wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt worden. Sie soll dem mutmaßlichen Haupttäter bei der Beseitigung der Leichen geholfen haben. Jetzt habe die 18-Jährige Berufung gegen das Urteil eingelegt, sagte am Montag ein Sprecher des Amtsgerichts Freising.

Die Jugendkammer hatte im Dezember gegen die 18-Jährige in einer nichtöffentlichen Verhandlung eine Jugendstrafe auf Bewährung verhängt. Der Ex-Freund der Tochter soll das Ehepaar im März 2012 erstochen haben, weil die Eheleute die Beziehung des jungen Paares nicht wollten. Laut Anklage hatte der Heizungsmonteur nach der Tat im Haus auf die damals 17-Jährige gewartet. Bei ihrer Rückkehr habe er sie gefesselt und ihr gedroht. Anschließend sollen beide zwei Tage lang versucht haben, die Leichen verschwinden zu lassen.

Letztlich verscharrten sie die Toten laut Staatsanwaltschaft im Blumenbeet des Vorgartens. Am 29. Januar soll vor dem Landgericht Landshut der Prozess gegen den jungen Mann wegen Doppelmordes beginnen. Die Berufung der Tochter könnte diesen Prozess beeinflussen.

"Solange das Verfahren gegen die 18-Jährige nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, kann sie die Aussage in der Verhandlung gegen den 21-Jährigen verweigern", sagte Ralph Reiter von der Staatsanwaltschaft Landshut. Als Zeugin müsse sie sich nicht selbst belasten. In den polizeilichen Vernehmungen hatte die damals 17-Jährige ihren Ex-Freund schwer belastet.

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