Bei den Schlägen hingegen räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es mehrere Hinweise gebe, dass die Beamten "in unverhältnismäßiger Weise und ohne rechtfertigenden (...) Grund mittels Schlagstöcken auf unbeteiligte Besucher, zum Teil Kinder und Frauen, eingeschlagen haben sollen". Im Einsatz waren Kräfte der Bereitschaftspolizei Dachau sowie zwei Züge des USK. Deren Vorgesetzte wurden befragt. Sie behaupten, der Gewalteinsatz sei von ihnen nicht angeordnet worden, außerdem hätten sie keine Übergriffe bemerkt. Auch die Videoaufnahmen, die die Polizei zur Identifizierung von Gewalttätern fertigt, ließen "keinerlei Rückschlüsse" zu. "Es wurde wohl nicht alles gefilmt", mutmaßt Noli.

"Ein Zeuge ist sich sicher, er würde den Beamten, der ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hat, erkennen", sagt Anwalt Noli. Doch zu einer Gegenüberstellung kam es nicht. Laut Marco Noli wurden nicht einmal die Personalien der eingesetzten Beamten in Erfahrung gebracht. Es gab keine Zeugenvernehmungen, keine Befragung. "Wie soll ich die Beamten vernehmen, als Zeugen oder als Beschuldigte?", antwortet Oberstaatsanwalt Anton Winkler auf die Frage nach dem Warum.

Er müsse die Beamten belehren, dass sie nichts aussagen müssen, was sie belastet: "Was für einen Sinn hat dann die Befragung?" Und: "Warum gibt es beim USK keine Namensschilder oder Nummern?" Diese Frage beantwortet Polizeisprecher Wolfgang Wenger wie folgt: "Nummern haben wir noch nie gehabt. Wir sind keine Nummern." Auch Namensschilder seien bei solchen Einheiten nicht üblich. Da habe es nämlich schon falsche Anschuldigungen gegeben.

Wie und wann aber können dann überhaupt Polizeibeamte aus solchen Einheiten zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie individuell nicht erkennbar sind? Darauf haben weder Polizei noch Staatsanwaltschaft eine Antwort. Anwalt Noli hat gegen die Einstellungsverfügung eingelegt. Jetzt ist die Generalstaatsanwaltschaft am Zug.

(SZ vom 15.10.2008/sonn)

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