3. Strafkammer:Anwalt wegen Untreue verurteilt

Ein Rechtsanwalt aus dem Landkreis München ist am Freitag wegen Untreue in zwei Fällen zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er eine Geldauflage von 80 000 Euro zahlen.

Die 3. Strafkammer unter dem Vorsitz von Anton Winkler sah es als erwiesen an, dass Mandantengelder vom Kanzleikonto des 68-Jährigen auf dessen Privatkonten umgeleitet wurden. Verantwortlich dafür war aber nicht der Anwalt, wie das Gericht feststellte, sondern dessen Sekretärin, die sich um die Organisation der Kanzlei kümmerte und auch die Geldflüsse auf die tief im Soll stehenden Privatkonten ihres Chefs veranlasste. Die Frau sollte sich eigentlich zusammen mit dem Anwalt vor Gericht verantworten. Weil sie erkrankt ist, musste ihr Verfahren aber abgetrennt werden.

Der Anwalt hatte angegeben, dass er sich nie um die Büroorganisation und auch nicht um die Konten gekümmert habe. Das habe alles seine Sekretärin übernommen. Die Staatsanwaltschaft hielt ihm deshalb ein "sträfliches Unterlassen" vor, weil er für seine Konten verantwortlich sei und diese auch kontrollieren müsse. Künftig wird dies sein Steuerberater übernehmen. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

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