83-Jähriger verurteilt:Vier Jahre Haft für Missbrauch von Urenkelinnen

Weil er sich regelmäßig an seinen Urenkelinnen - heute 13 und 15 Jahre alt - vergangen hat, verurteilt das Münchner Landgericht einen Rentner zu einer Gefängnisstrafe. Nicht einmal entschuldigt hat sich der 83-Jährige laut Gericht.

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Urenkelinnen muss ein 83-Jähriger vier Jahre ins Gefängnis. Mit diesem Urteil blieb das Münchner Landgericht am Montag eineinhalb Jahre unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte sich laut seinem Geständnis und den Aussagen der Opfer regelmäßig an den heute 13 und 15 Jahre alten Mädchen vergangen.

Zuungunsten des Angeklagten wirkte sich aus, dass er bis heute nicht erfasse, was er den Kindern angetan habe. "Er hat sich nicht einmal entschuldigt", sagte der Vorsitzende Richter. Der Rentner habe seine Vertrauensstellung insbesondere gegenüber dem jüngeren Mädchen "brutal ausgenutzt". Die Schülerin leidet laut Gutachten unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Warum der bislang unbescholtene Rentner sich an den Kindern vergangen habe, sei in der Verhandlung offen geblieben, sagte der Richter. Dreimal soll der Mann Oralsex mit dem jüngeren Mädchen gehabt haben - das definiert das Gesetz als schwere Fälle, von denen jeder einzelne mit mindestens zwei Jahren Haft belegt ist. Der 83-Jährige habe die Kinder zudem aufgefordert, ihrer Mutter nichts zu sagen, um die Familie nicht "zu sprengen", hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt.

Den von der Anklage beantragten Haftbefehl gegen den Mann erließ die Strafkammer nicht. Er sei bisher auf freiem Fuß gewesen und habe sich dem Verfahren in Kenntnis einer zu befürchtenden hohen Strafe gestellt. Eine Fluchtgefahr bestehe deshalb nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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