Persönlichkeitsrechte im Netz:Größer als Google

Persönlichkeitsrechte im Netz: Wenn Betroffene es zu Recht verlangen, muss Google Suchergebnisse streichen.

Wenn Betroffene es zu Recht verlangen, muss Google Suchergebnisse streichen.

(Foto: AP)

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs weist Internetkonzerne in ihre Schranken: Google muss sich dem Druck beugen und auf Antrag Suchergebnisse aus seinen Listen streichen. Doch allein dadurch vergisst das Netz noch lange nichts.

Ein Kommentar von Helmut Martin-Jung

Was ist schon ein Staat in einer Welt, die längst grenzenlos kommuniziert? Ganz schön viel. Er ist und bleibt die einzige Organisationsform, die das blanke Chaos abwehren, das grausame Recht des Stärkeren verhindern kann. Er muss diesen Auftrag nur ernst nehmen, auch in der vernetzten Welt. Wenn zum Beispiel Konzerne in einem Land zwar Geschäfte machen, sich aber nicht an die dort geltenden Gesetze halten wollen, muss der Staat einschreiten. Und siehe da, es zeigt Wirkung.

Gut zwei Wochen nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass der Internetkonzern Google Suchergebnisse aus seinen Listen streichen muss, wenn Betroffene das zu Recht verlangen, hat die Firma nun ein entsprechendes Online-Formular zur Verfügung gestellt. Auch wenn man sicher über die Details streiten kann und auch muss - die Identifikation mit einer eingescannten Kopie des Personalausweises etwa sehen Datenschützer kritisch - das Wichtigste ist, dass auch übers Internet agierende Konzerne in ihre Schranken gewiesen werden können.

Man muss es eben nur tun. Firmen, noch dazu börsennotierte wie Google, werden schließlich immer nur so weit gehen, wie sie müssen. Dass der Konzern nun nachgegeben hat und sogar verlauten ließ, man wolle künftig mehr im europäischen Kontext denken, zeigt, dass man den Firmen diesen möglichst permanenten Druck nicht ersparen sollte.

Wer über die Löschungen entscheidet, ist unklar

Doch zwei Dinge dürfen dabei nicht außer Acht geraten. Erstens: Derzeit gibt es nur ein unzureichendes Formular; wer aber darüber entscheidet, welche Verweise gelöscht werden sollen, ist unklar. Google hat einen Beraterausschuss vorgeschlagen, dem unter anderem der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung angehören soll. Die Bundesregierung dagegen verhandelt mit Google über eine Schlichtungsstelle, die strittige Fälle klären soll.

Zweitens: Der EuGH hat in seinem Urteil das Persönlichkeitsrecht betont und in dem zur Entscheidung vorliegenden Fall über das Recht auf Meinungsfreiheit gestellt. Doch auch die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, ist es wert, so gut es geht bewahrt und geschützt zu werden. Dies ist der Grund, warum in den USA ein Urteil wie das des EuGH nur schwer vorstellbar wäre, in diesem Punkt gehen die Rechtsauffassungen auseinander.

Für Europa und die Umsetzung des Urteils bedeutet dies, dass sehr genau hingeschaut werden muss, dass strikt nach Lage der Einzelfälle abzuwägen ist, was mehr Gewicht hat: Das Recht eines Einzelnen, zum Beispiel den Verweis auf eine lange zurückliegende Verurteilung zu tilgen, oder aber das Recht vieler, genau dies durch eine einfache Abfrage in einer Suchmaschine herauszufinden.

Denn, dies muss auch klar sein: Gelöscht wird nicht die Information als solche. Gelöscht wird nur der Verweis darauf. Und es gibt auch noch andere Suchmaschinen - das Problem des Vergessens im Netz ist größer sogar als der Riese Google.

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