Deutsche Dschihadisten:Auch Verbrecher sind Staatsbürger

Die Union fordert, muslimischen Straftätern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das ist dummes Dahergerede. Dem Missbrauch wären dann Tür und Tor geöffnet.

Kommentar von Heribert Prantl

Die Staatsangehörigkeit ist keine süße Belohnung für gute Lebensführung. Sie ist da und bleibt da; und zwar auch dann, wenn der Staat seinen Bürger lieber ganz anders hätte: nicht so blöd, nicht so querulatorisch, nicht so krank, nicht so verbrecherisch. Staatsangehörige sind alle: die ganz guten und ganz schlechten Menschen und natürlich die vielen dazwischen. Staatsangehörige sind auch diejenigen, die sich gar nicht als Bürger betrachten wollen, weil ihnen dieser Staat nicht passt.

Alle, die als Deutsche geboren sind oder später Deutsche wurden, sind und bleiben deutsche Staatsangehörige, so lange sie es sein wollen. Deutschland darf missliebigen Deutschen nicht einfach die Staatsangehörigkeit entziehen - auch nicht, wenn sie Dschihadisten sind. Dem Missbrauch wären Tür und Tor geöffnet. Eine Staatsbürgerschaft zweiter Klasse, die entziehbare Staatsbürgerschaft für muslimische Straftäter, darf es nicht geben. Der Entzug der Staatsangehörigkeit ist nämlich keine Strafe, sondern selbst ein Verbrechen. Deshalb hat das Grundgesetz dies verboten.

Die Forderung aus der Union, deutschen Dschihadisten die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen, ist also dummes Dahergerede. Deutsche Dschihadisten gehören hierzulande abgeurteilt, weil die Mitgliedschaft in einer ausländischen ebenso wie die in einer inländischen Terrorgruppe strafbar ist.

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