Pandemie:Noch nie hat das Bundesverfassungsgericht so versagt

Bundesverfassungsgericht urteilt zu  Hartz-IV-Sanktionen

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts

(Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Lockdowns, der Notbremse, den Ups und Downs der Beschränkungen mehr oder minder geschwiegen. Im November muss es nun über Hunderte Beschwerden entscheiden - und ist in einer fatalen Lage.

Kolumne von Heribert Prantl

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik ist das Leben außerhalb von Gefängnissen rund um die Uhr so strikt, so umfassend und so lange staatlich reguliert worden wie in der Corona-Zeit. Noch nie sind die in der Verfassung garantierten Grundrechte so raumgreifend und handgreiflich eingeschränkt worden wie zur Corona-Bekämpfung. Und noch nie hat das Bundesverfassungsgericht so versagt. Es hat nicht versagt, weil es eine falsche Entscheidung getroffen hätte. Es hat versagt, weil es bisher dazu, 19 Monate lang, keine substanzielle Entscheidung getroffen hat und weil es vor der nun bevorstehenden Entscheidung ärgerliche Fehler macht. Das Gericht verweigert sich einer mündlichen Verhandlung, es missachtet ein sensibles rechtliches Gehör, es manövriert sich in die Befangenheit.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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