Das Bundesverfassungsgericht wird am 25. März sein Urteil zum ZDF-Staatsvertrag verkünden. Es geht um die Frage, ob im Sender zu viel staatlicher Einfluss möglich ist. Bei einer Verhandlung Anfang November hatten die Richter deutlich kritische Fragen zur Staats- und Parteienferne in Fernsehrat und Verwaltungsrat gestellt.
Beobachter rechneten nach der Verhandlung damit, dass das Gericht in seinem Urteil Änderungen am Gesetz verlangen könnte. Das würde weitreichende Folgen auf die Zusammensetzung der Kontrollgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
Die Klage hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg als Folge der sogenannten "Causa Brender" vorgebracht. Damals verweigerte der unionsdominierte ZDF-Verwaltungsrat im November 2009 eine Vertragsverlängerung für den damaligen Chefredakteur Nikolaus Brender, gegen den Willen des Intendanten. Daran entzündete sich eine breite öffentliche Debatte über Polit-Macht bei ARD und ZDF.
Ebenfalls am 25. März wird in München am bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag verhandelt.