Vor Gericht:"Bild" muss Kachelmann 395 000 Euro zahlen

Jörg Kachelmann

Jörg Kachelmann während der Verhandlung vor dem Landgericht Köln im Jahr 2015.

(Foto: dpa)

Der Wettermoderator bekommt damit weniger, als die erste Instanz ihm zugebilligt hatte. Zahlen muss der Axel-Springer-Verlag wegen der Berichterstattung im Vergewaltigungsprozess gegen den Moderator.

Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich im Streit um eine Entschädigung für die Berichterstattung der Zeitung Bild mit 395 000 Euro begnügen. Seinem Anwalt zufolge beläuft sich die Gesamtsumme mit Zinsen auf 513 000 Euro. Das Oberlandesgericht Köln verkündete am Dienstagvormittag sein Urteil und revidierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln aus erster Instanz. Das Landgericht hatte Kachelmann die Rekordsumme von 635 000 Euro zugesprochen, gefordert hatte der Moderator 950 000 Euro.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die Bild-Zeitung nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und die Persönlichkeitsrechte des 57-Jährigen schwer verletzt. Kachelmanns Persönlichkeitsrechte sah das OLG beispielsweise durch Bilder verletzt, die den Moderator im Innenhof der Kanzlei seiner Verteidigerin, auf dem Weg in den Urlaub und am Ort seiner Hochzeit sowie als Untersuchungshäftling im Hof der Justizvollzugsanstalt, davon einmal mit nacktem Oberkörper, zeigten.

Durch die Veröffentlichung von privaten SMS und Angaben zur gesundheitlichen Situation Kachelmanns habe Bild zudem die Geheimnissphäre verletzt. Details zu seinem Sexualleben hätten seine Intimsphäre beschädigt. In mehreren Veröffentlichungen erkannte das Gericht außerdem unzulässige Vorverurteilungen. Eine zielgerichtete Kampagne von Springer zusammen mit anderen Medien konnten allerdings weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht erkennen.

Ursprüngliche Forderung von 3,25 Millionen Euro an Burda und Springer

Springer begrüßte das Urteil. "Von der Zulässigkeit unserer Berichterstattung sind wir nach wie vor überzeugt", erklärte der Leiter Medienrecht, Claas-Hendrik Soehring. Ob Springer Nichtzulassungsbeschwerde einlegt, werde nach einer genauen Prüfung der Urteilsgründe entschieden. Kachelmann hatte Ende 2013 beim Landgericht Köln Schmerzensgeldklagen gegen die Verlage Axel Springer und Burda eingereicht. Insgesamt forderte er 3,25 Millionen Euro Entschädigung wegen angeblicher Rechtsverstöße in der Strafprozess-Berichterstattung. Mit Hubert Burda Media legte Kachelmann den Streit im Mai 2015 durch einen Vergleich bei. Die finanziellen Details wurden nicht genannt.

Die bisher höchste Entschädigung in einem ähnlichen Verfahren lag bei 400 000 Euro für die schwedische Prinzessin Madeleine nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg von 2009 wegen zahlloser frei erfundener Berichte über angebliche Schwangerschaften oder Hochzeiten.

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