Verteidigungsministerium klagt:Poetische Akten

Ist es rechtens, komplette Dokumente ins Netz zu stellen? WAZ-Journalisten haben es ausprobiert. Nun muss der BGH Urheberrecht gegen Pressefreiheit abwägen. Das Urteil soll am 1. Juni verkündet werden.

Von Wolfgang Janisch

Von Wikileaks hat in der Verhandlung des Bundesgerichtshofs niemand gesprochen, wenigstens nicht ausdrücklich. Trotzdem stand so eine Wikileaks-Frage im Raum. Ist es nach deutschem Recht zulässig, komplette Dokumente ins Netz zu stellen? Ausgetestet haben es Journalisten der WAZ, indem sie ältere militärische Lageberichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr ins Internet gestellt haben. Nichts wirklich Spektakuläres, die Kurzversion dieser fürs Parlament erstellten Berichte war ohnehin öffentlich. In der Langfassung waren noch ein paar Staaten und Namen erwähnt, deshalb waren sie als "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch" gestempelt.

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