Veröffentlichung von "Mein Kampf":Ministerium zieht vor Gericht

Mit einstweiligem Rechtsschutz will das bayerische Finanzministerium gegen die Veröffentlichung von Hitlers "Mein Kampf" durch den Briten Peter Mc Gee vorgehen. Damit geht die Auseinandersetzung zwischen Staat und Verleger in eine neue Runde.

Die Auseinandersetzung um eine Veröffentlichung von Hitlers Mein Kampf geht in eine neue Runde: Nun will das bayerische Finanzministerium gerichtliche Schritte ergreifen.

'Hitler and the Germans Nation and Crime' Exhibition In Berlin

Gegen die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus Mein Kampf will das bayerische Finanzministerium nun gerichtlich vorgehen.

(Foto: Getty Images)

"Es wird beim Landgericht München noch heute Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, um die Rechtspositionen des Freistaats Bayern zu wahren", sagte Ministeriumssprecher Tom Neumann am Dienstag. "Durch die mögliche Veröffentlichung von Auszügen aus Mein Kampf sehen wir unser Urheberrecht verletzt."

Der britische Verleger Peter McGee will an diesem Donnerstag kommentierte Auszüge aus dem Buch von Adolf Hitler als Broschüre in seiner historischen Wochenzeitung Zeitungszeugen veröffentlichen.

Der Schriftsteller und Herausgeber der deutsch-jüdischen Zeitung Jewish Voice from Germany, Rafael Seligmann, mahnt jedoch zur Gelassenheit. Nach der Lektüre werde ein reifer Mensch nicht zum Nazi, sagte er dem Radiosender NDR Kultur. Das Gegenteil sei der Fall: "Ein normal empfindender Mensch wird abgestoßen werden", betonte Seligmann. Der britische Verleger Peter McGee wolle mit der Veröffentlichung ein Geschäft machen, wie jeder anderer Verleger auch, sagte der Schriftsteller. Das sei legitim. Ohnehin sei Mein Kampf bereits im Internet und in Antiquariaten erhältlich.

Das Finanzministerium Bayerns hält aber noch bis 2015 die Urheberrechte an Mein Kampf und ging in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Veröffentlichungen vor.

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