Verlage:Relatives Muss

Die Wochenzeitung "Freitag" lässt eine freie Mitarbeiterin ihre Rechtskosten selbst bezahlen, nachdem sie für einen Text im Blatt in juristische Schwierigkeiten geriet. Der Journalistenverband kritisiert dieses Vorgehen.

Von David Denk

Wie klagefreudig der in Erfurt ansässige italienische Geschäftsmann ist, war Petra Reski bekannt. Trotzdem hat die in Venedig lebende freie Journalistin über ein früheres Urteil des Landgerichts Leipzig zugunsten des mit der kalabrischen 'Ndrangheta in Zusammenhang gebrachten Gastronomen berichtet. Die Quittung kam prompt: Weil der Mann sich auch in Reskis am 17. März 2016 im Freitag erschienenen Artikel "Die Bosse mögen's deutsch" wiedererkannte und erneut seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, beantragte er eine einstweilige Verfügung gegen Reski. Danach erhielt der Freitag eine Abmahnung und löschte den Beitrag von der Website. Am 24. Februar 2017 wurde Reski auf Unterlassung der Verbreitung verurteilt.

Das eigentlich Bemerkenswerte an diesem Fall ist die Reaktion des Freitag. Verleger Jakob Augstein distanzierte sich sowohl verbal als auch in der Sache von seiner freien Autorin - die Zeitung weigerte sich, die Gerichts- und Anwaltskosten seiner Mitarbeiterin zu übernehmen, und Augstein erklärte am Samstag dazu in der FAZ: "Redaktionen sind keine Rechtschutzversicherung für mangelhafte Recherche".

Der Journalistenverband schlägt sich auf die Seite der Autorin

Auf Nachfrage der SZ wirft er Reski vor, einen Klarnamen genannt zu haben, "von dem sie wusste (!), dass sie ihn nicht nennen darf". Er habe einen solchen Fall noch nie erlebt, schreibt Augstein, räumt aber ein: "Wir haben den Fehler begangen, diesen Namen abzudrucken." Augstein hält es trotzdem für richtig, dass Reski ihre Rechtskosten selbst übernehmen musste: "Sie hat ihren Prozess verloren - weil sie ihre Vorwürfe nicht belegen konnte." Und teilt dann gleich noch einmal aus: "Es ist vielleicht kein Zufall, dass sie vor allem auch als Romanautorin bekannt ist." Dabei speisen sich Reskis Krimis gerade aus ihrer Mafia-Berichterstattung seit 1989.

Der Fall erstaunt, weil es in der Branche als üblich gilt, freie Mitarbeiter bei juristischen Auseinandersetzungen wie festangestellte Redakteure zu unterstützen. Der Deutsche Journalisten-Verband schlägt sich auf SZ-Nachfrage dann auch auf die Seite von Petra Reski. "Redaktionen sind für ihre freien Mitarbeiter verantwortlich", teilt ein DJV-Sprecher mit. "Wenn eine Journalistin nach der Veröffentlichung ihres Textes verklagt wird, muss der Verlag ihr Verfahren übernehmen." Dies sei "ein Grundprinzip der Zusammenarbeit". Doch dieses Muss ist relativ; es sei "gängige Praxis", erklärt der Sprecher. "Einen Rechtsanspruch der Freien gibt es leider nicht."

Reski selbst weist eine absichtsvolle Schädigung des Freitag weit von sich und bezeichnet ihren Text ausdrücklich nicht als Verdachts-, sondern als "Gerichtsberichterstattung", weil man sich Verdachtsberichterstattung als freie Journalistin in Deutschland gar nicht leisten könne. Vom Freitag ist sie enttäuscht: "Trotz wiederholter Versuche der Kontaktaufnahme" sei ihr nur beschieden worden, dass Anwaltskosten "für einen kleinen Verlag wie unseren eine ziemliche Belastung" seien, und sie sei an die Verlagsgeschäftsführerin verwiesen worden. Die Redaktion, die ihren Text zuvor abgenommen hatte, habe sich totgestellt. "Es wurde überhaupt nicht in Betracht gezogen, die Kosten für mich zu übernehmen, zu keiner Zeit." Für ein Honorar von 321 Euro habe sie "ein Vielfaches an Anwalts-, Prozess- und Gerichtskosten aufbringen" müssen.

Daran, dass der Verlag später belangt wurde als sie, lässt sich für Reski "ablesen, dass es dem Kläger an erster Stelle darum ging, mich zu verklagen". Eine pragmatische Erklärung wäre, dass die Autorin davon abgehalten werden sollte, ihre Vorwürfe in anderen Medien zu wiederholen. Von Augstein fühlt Reski sich "verhöhnt und diffamiert". Eine weitere Zusammenarbeit schließt sie aus, "dazu bin ich nicht masochistisch genug veranlagt".

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