Der Mord-Prozess gegen den südafrikanischen Sprinter Oscar Pistorius darf teilweise im Fernsehen und im Rundfunk übertragen werden. Richter Dunstan Mlambo erlaubte am Dienstag in Pretoria Filmaufnahmen im Gerichtsaal und Live-Berichterstattung im Radio. Akkreditierte Medien dürften in bestimmtem Umfang Video- und Audioaufnahmen machen.
Pistorius hatte sich gegen eine TV-Übertragung aus dem Gerichtssaal gewehrt: Live-Berichte von dem Prozess verletzten seine Rechte. Nur weil es sich um einen Prominenten handele, dürften keine anderen Maßstäbe angesetzt werden, hatte Pistorius' Anwalt Barry Roux argumentiert.
Die Anklage wirft Pistorius vor, seine Freundin im Februar 2013 nach einem Streit in seinem Haus in Pretoria vorsätzlich erschossen zu haben. Der 27-Jährige beteuert hingegen, er habe Steenkamp für einen Einbrecher gehalten. Von 3. März an muss sich Pistorius vor Gericht verantworten
Der an beiden Unterschenkeln amputierte Athlet war 2012 bei den Olympischen Sommerspielen in London zu Weltruhm gelangt, als er beim Sprint der unversehrten Athleten antrat.