Urteile in NDR-Drehbuchaffäre:Strafen auf Sozialhilfeniveau

In der Drehbuchaffäre um die frühere NDR-Fernsehspielchefin Heinze hat das Gericht vergleichsweise milde Urteile verhängt. Es sei kein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" aufgebaut worden, hieß es in der Begründung.

Charlotte Frank, Hamburg

Es war den Angeklagten nie darum gegangen, "irgendjemandem irgendwelchen Schrott unterzujubeln". Sie wollten einfach nur "gute Filme machen". So jedenfalls bewertete der Vorsitzende Richter am Hamburger Landgericht, Volker Bruns, die NDR-Drehbuchaffäre - und so gesehen wäre die Affäre ja wirklich kein großer Skandal. Dazu passen die Urteile, die das Gericht am Montag über die drei Angeklagten verhängte: In allen Fällen blieben sie auffällig weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Heinze zu Bewährungsstrafe verurteilt

Auf gewundenen Wegen wollten Doris Heinze und ihr Ehemann "gute Filme machen". So versteht das Hamburger Landgericht die NDR-Drehbuchaffäre.

(Foto: dpa)

Doris Heinze, die frühere Fernsehspielchefin des NDR, wurde wegen Bestechlichkeit und Betrugs in Tateinheit mit Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt - die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft für sie gefordert. Heinzes Ehemann, der mitangeklagte Claus Strobel, muss wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit 3240 Euro zahlen - die Staatsanwaltschaft hatte für ihn sieben Monate auf Bewährung und 60.000 Euro Strafe gefordert. Auch die Münchner Filmproduzentin Heike Richter-Karst muss 300 Tagessätze zu je sieben Euro zahlen - ein Satz, "praktisch auf Sozialhilfeniveau", fügte der Richter hinzu. Die Staatsanwaltschaft hatte für Richter-Karst zwei Jahre auf Bewährung gefordert.

"Ich fand das ausgewogen und bin zufrieden", sagte Heinzes Anwalt im Anschluss an die Verhandlung über das Urteil. Seine Mandantin sei nach den Plädoyers der vergangenen Woche erschüttert gewesen. "Sie hat die Welt nicht mehr verstanden." Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk erklärte, sie werde die Möglichkeiten einer Revision prüfen.

Die Angeklagten hatten sich wegen des Vorwurfs des Betrugs, der schweren Untreue und Bestechlichkeit in insgesamt 14 Fällen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich überzeugt gezeigt, dass Heinze ihre mächtige Position als NDR-Fernsehspielchefin missbraucht hatte, um bevorzugt eigene, überteuerte Drehbücher sowie Bücher ihres Mannes zu realisieren. Zur Verschleierung hätten beide, so die Anklage, mit Pseudonymen gearbeitet. Heike Richter-Karst habe dies gewusst und die Stoffe ungesehen gekauft; im Gegenzug soll ihr konkurrenzlos der Produktionsauftrag zugesichert worden sein.

Vetternwirtschaft mit klarem Ziel

Im Prozess hatten Heinze und Strobel zugegeben, alias "Marie Funder" und "Niklas Becker" Drehbücher verfasst zu haben. Heinze hatte zudem erklärt, diese Bücher beim NDR eingeschleust und dafür ihre einflussreiche Position ausgenutzt zu haben. Dennoch verneinte der Vorsitzende Richter Bruns in seiner Urteilsbegründung den Aufbau eines "Systems der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler", das die Staatsanwältin den Angeklagten in ihrem Plädoyer vorgeworfen hatte.

Es seien "nicht einfach Briefumschläge mit Geld über den Tisch gewandert, ohne dass eine Leistung erbracht" worden sei, betonte Bruns. Zur Veranschaulichung zog er den Fall einer Straßenbaubehörde heran, die auf gewundenen Wegen Aufträge vergibt: "Es kann trotzdem sein, dass eine gute Straße gebaut wird." Als strafmindernd wirke sich für die Angeklagten zudem aus, dass sie "weitgehend geständig" seien, nicht vorbestraft und dass sie finanziell und beruflich stark beschädigt aus dem Prozess herausgingen.

Gleichzeitig bejahte das Gericht jedoch eine "Amtsträgerschaft" Doris Heinzes. Nach einem BGH-Grundsatzurteil von 2009 sind verantwortliche Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten Amtsträger im strafrechtlichen Sinne. Dies kann sich strafverschärfend auswirken. Auch erklärte der Richter mit Verweis auf die gemeinsame "Familienkasse", es sei "lebensfremd", dass sich Heinze bei der Entscheidung für Drehbücher ihres Mannes nicht "von sachfremden Kriterien" habe leiten lassen. "Es kam also Frau Heinze gerade darauf an, die Stoffe keinem anderen Autoren zukommen zu lassen, sondern sich selbst oder ihrem Mann", sagte er. Claus Strobel habe bei den Vorgängen auf Seite der Bestochenen gewirkt.

Heike Richter-Karst müsse diese "Vetternwirtschaftsproblematik ziemlich klar vor Augen gestanden haben". Doch habe sich nicht bestätigt, "dass die Angeklagte sich bei jeder Gelegenheit Geld in die Tasche steckte". Als treibende Kraft sah das Gericht Doris Heinze. Die ließ sich nach dem Prozess sichtlich erleichtert im Treppenhaus des Gerichts fotografieren. Ihr Anwalt betonte, er sehe keinen Anhaltspunkt für eine Revision.

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