Urteil über "schlüpfrige Details":Kachelmann unterliegt mit Klage

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Jörg Kachelmann: Der Bundesgerichtshof hat seine Klage gegen einen Bericht über Details aus seinem Strafverfahren in letzter Instanz abgewiesen (Foto: dpa)

In letzter Instanz gescheitert: Der Bundesgerichtshof weist die Klage von Jörg Kachelmann gegen einen Medienbericht über "schlüpfrige Details" aus seinem Strafverfahren ab.

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann gegen einen Bericht über Details aus seinem Strafverfahren in letzter Instanz abgewiesen. Damit stärkten die Richter das Recht zur Berichterstattung über Strafprozesse.

Das Onlineportal Bild.de hatte über intime Details aus einer Aussage Kachelmanns in dem Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin berichtet. Die Berichterstattung sei zulässig geworden, nachdem das Protokoll der Aussage in der öffentlichen Hauptverhandlung vorgelesen wurde, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag zur Begründung des Urteils (Az: VI ZR 93/12). Der BGH hob damit ein gegenteiliges Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf.

Der Vorrang des Presserechts gilt laut Urteil allerdings nicht für die sogenannte Verdachtsberichterstattung vor einer Anklagerhebung. Medien müssten wegen der Unschuldsvermutung und möglichen Stigmatisierung Beschuldigter deren Persönlichkeitsrechte achten, entschied der BGH.

Kachelmann war im Mai 2011 nach 43 Verhandlungstagen freigesprochen worden. Ausgangspunkt seiner nun verhandelten Klage vor dem BGH war ein Artikel, in dem Bild.de über Details berichtet hatte, die aus der Aussage Kachelmanns zur Tatnacht stammten. Kachelmann hatte darin detailliert den Ablauf des angeblichen Tatabends aus seiner Sicht geschildert, um sich zu entlasten.

Kachelmanns Anwalt Matthias Siegmann hatte Bild.de vor dem BGH vorgeworfen, die "schlüpfrigen Details" wiedergegeben zu haben, "um den Voyeurismus der Leser zu befriedigen". Damit sei gegen das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns verstoßen worden. Der Artikel verdeutliche "in keiner Weise", welche Bedeutung diese Details für die Verteidigung des damaligen Angeklagten gehabt hätten. Solch eine Darstellung lasse sich deshalb auch nicht mit dem Auftrag der Medien vereinbaren, zur Meinungsbildung der Öffentlichkeit beizutragen.

Der Rechtsvertreter des beklagten Springer-Verlags, Reiner Hall, hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen. Über die umstrittenen Details sei in öffentlicher Verhandlung berichtet worden. Es sei deshalb das Recht und die Pflicht der Medien, die breite Öffentlichkeit an der Öffentlichkeit im Gerichtssaal teilhaben zu lassen. Medien müssten die "Kerntatsachen" aus Verfahren berichten dürfen. Nichts anderes sei in dem Artikel geschehen. Bereits in der Überschrift sei darauf hingewiesen worden, dass es sich um Indizien handele. Der Vorwurf einer aus dem Zusammenhang gerissenen Darstellung sei deshalb falsch, sagte Hall.

Nach Angaben von Kachelmanns Anwalt Matthias Siegmann sind am BGH eine Reihe weiterer Unterlassungsklagen gegen Medienberichte zum Kachelmann-Verfahren anhängig.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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