Ein herber Rückschlag für das Internetportal Perlentaucher, das Kritiken zusammenfasst und weiterverkauft. Der BGH sieht das Urheberrecht unter Umständen verletzt - und lässt neu verhandeln.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung haben im Urheberrechtsstreit mit dem Internet-Kulturmagazin Perlentaucher einen Etappensieg errungen. Auf die Revisionen der beiden Zeitungen hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main von vor drei Jahren auf. Dieses hatte keine Urheberrechtsverletzung darin gesehen, dass die Betreiber des Perlentauchers Zusammenfassungen von Rezensionen aus den Feuilletons der beiden Zeitungen kommerziell verwerten. Der BGH verwies die Sache zur Neuverhandlung an die Vorinstanz zurück. Die Zeitungen hatten die Internetseite auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt
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BGH gibt Zeitungen im Prozess gegen das Internetportal Perlentaucher recht. (© dpa)
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Auf der Internetseite perlentaucher.de werden Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln überregionaler deutscher Zeitungen angeboten. Dazu gehören in der FAZ oder der SZ erschienene Originalrezensionen zu aktuellen Buchveröffentlichungen, die Perlentaucher unter der Überschrift "Notiz zur FAZ" oder "Notiz zur SZ" in deutlich verkürzter Form wiedergibt.
Diese Zusammenfassungen ("Abstracts") sind von Mitarbeitern des Perlentauchers verfasst und enthalten besonders aussagekräftige Passagen aus den Originalrezensionen, die meist durch Anführungszeichen gekennzeichnet sind. Die Perlentaucher Medien GmbH erteilte zudem den Internetbuchhändlern amazon.de und buecher.de entgeltliche Lizenzen zum Abdruck dieser Zusammenfassungen.
In der Vorinstanz hatte das OLG die Klage der beiden Zeitungen abgewiesen. Es könne nicht festgestellt werden, dass der durchschnittlich informierte Internetnutzer die Zusammenfassung der Kritiken mit der Originalrezension verwechsele. Der BGH entschied nun, dass das OLG neu prüfen muss, ob nicht doch in bestimmten Einzelfällen Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Dabei sei "von besonderer Bedeutung, in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben".
(Az.: I ZR 12/08 - Urteil vom 1. Dezember 2010)
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(sueddeutsche.de/dpa/ddp/berr)
Kanzlerin Merkel und die Macht
Jetzt wird es wirklich spannend denn Sie nutzen für Ihr Geschäftsmodell ja auch eine art Urheberschutz durch Wissen und verknüpfen das mit Dienstleistungen.
Dabei werden Sie warscheinlich gewisse Formen der AGB´s zugrunde legen die Ihnen eine Rechnungsstellung ermöglicht. Sie haben dann warscheinlich so kalkuliert das die Kunden durch die Diensteistungen die Entwicklung der Software mit bezahlen, ein Weg der ja zunehmend beschritten wird.
Es funktioniert aber nur mit einer Mischkalkulation und genügend zahlenden Kunden für die Dienstleistungen.
Übertragen wir das nun einmal auf Autoren oder Fotographen. Wo kann da der Dienstleistungsanteil liegen der die Erstellung der Texte etc finanziert?
Auch bei ihrem Modell sind sie auf rechtlich verbindliche Grundlagen angewiesen und Sie haben für SICH entschieden einen teil Ihrer Rechte einzusetzen um Kunden für die Dienstleitungen zu bekommen..ABER SIE HABEN DAS FÜR IHRE RECHTE SELBST bestimmt.
Da liegt der Kern: die "Selbstbestimmung des Urhebers wie sein Werk genutzt werden kann"
Ich stimme Ihnen sofort zu das es große Softwarefirmen und Musik- und Fimverlage gibt die oft übertreiben und lange versucht haben keine neuen Geschäftsmodelle zu entwickeln - sie aber deshalb gegen ihren Willen zu bestehlen oder Urhebern Ihr recht auf die Bestimmung Ihrer geistige Leistung abzusprechen ist dafür keine Lösung und hat nix mit modern zu tun.
Das alles zu verschenken unwirtschaftlich ist und die zu bezahlende "Dienstleistung" fehlt wird ja auch zunehmend von den Zeitungen erkannt...aber es ist noch ein langer weg und da ist es eben bequemer nach einem absolut Urheberschutz von Zeitungsverlagen zu rufen (der auch mit der Idee vom Urheberschutz nichts zu tun hat und absolut idiotisch ist. Achtung: nicht der Rechteschutz der Autoren und Bilder! etc. sondern der Gesamtschutz der zur Zeit gefordert wird).
Es lohnt sich diese Sache differenziert zu betrachten.
Danke der Nachfrage, ich verdiene mein Geld mit Software.
Hauptsächlich mit OpenSource & Dienstleistung.
Jeder der Kunden kann sich seine Software gern selber anpassen, einrichten warten oder selber programmieren. Macht nur fast keiner. Trotz der Möglichkeiten das ganze kostenlos zu bekommen. Und ich bekomme Geld für meine Arbeit. Seltsam. Irgendwas mach ich falsch.
Wenn jemand mal eine tolle Idee aus einem von mir geschrieben (closed source) Programm übernimmt dann freue ich mich, immerhin zeigt es wie gut meine Idee war.
Als Programmierer kann nur gegen Softwarepatente sein. Wer will schon vor jeder Zeile Code mit einem Anwalt Rücksprache halten? So etwas bremst Kreativität und Innovation.
Wer kein Geld für seine Arbeit bekommt mach etwas falsch. z.B. die Zeitungen.
Klar würde ich für einen Artikel zahlen. Aber sicher keinen fixen Betrag pro Tag für alle Artikel. Sport: interessiert mich nicht. Promis: Interessieren mich nicht... etc pp
Oder nehmen wir e-Books. Schöne Sache, ich lese gerne Bücher und zahle auch gerne dafür. e-Books sparen viel Platz und sind praktisch. Warum ich noch keinen e-book reader habe? Weil man für ein e-Book nur ein paar Euro weniger zahlt wie für ein Hardcover! Normal warte ich auf die Taschenbuchausgabe. Noch dazu lese ich ein normales Buch an einem Abend, danach wird es weiter verliehen. Das geht mit e-Books nicht. Warum also so viel Geld dafür zahlen, das lohnt sich nicht.
Neue Preise müssen her, neue Ideen neue Konzepte.
Weshalb werden Sie unsachlich?
Nur weil ich von Ihnen wissen will ob Sie gerne arbeiten wenn sie dafür kein Geld bekommen sondern Ihre Arbeitsleistung geklaut wird?
Ich gehöre auch nicht zur Zeitung sondern habe als Student der Betriebswirtschaft irgend wann verstanden das leider NIX umsonst ist ..noch nicht einmal der Tod.
Diese Erkentniss teilen wir sicherlich denn dafür bedarf es nur geringer Inteligenz.
Uns unterscheidet aber das sie es gerne vergessen wenn es um das Eigentum andere geht (bei Ihrem eigenen Eigentum ja warscheinlich nicht sonst würde ich sehr gerne Ihren Computer haben).
Damit sollten sie aufhören und einfach einmal überlegen das es Ihr Text ist der geklaut wird und von dem sie ihre Miete bezahlen wollen.
Sie haben ja recht, das das aktuelle System intransparent und kompliziert ist und das zu viele vergessen das ein Diebstahl immer ein Diebstahl bleibt auch wenn es sich um virtuelle copy past Produkte handelt.
Beim Perlentaucher ist es aber ganz perfide, denn ein teil des Geschäftsmodells gründet auf der Verletzung von Urheberrechten und im zweiten braucht die Seite es für sich selber (wie bei Googel und amerzon nur in kleiner).
Diese Zweispaltung (leider auch großer Teile der Netzcomune) ist ungesund.
Also: Wie halten sie es mit Mein und Dein? Und freuen sie sich wenn Ihre Arbeitsleistung geklaut und nicht bezahlt wird?
Sie sind etwas unflexibel. So klappt das einfach nicht mehr. Das bisherige System mit Urheberrecht wird es nicht mehr lange machen.
Früher mussten Bücher mal von Hand geschrieben und kopiert werden. Dann kam der Buchdruck. Für die Schreibstuben ein Fiasko, für die Menschheit ein Segen.
Warten wir ab wie es weiter geht, so wie bisher auf jeden Fall nicht. Sie können Kopien nicht aufhalten, ich kann es nicht und die Gerichte können es auch nicht.
Also lieber mal frühzeitig neue Geschäftsmodelle einfallen lassen.
Zitate, Anrisse und Zusammenfassungen von Artikeln oder Büchern werden in der nahen Zukunft das kleinste Problem der schreibenden Zunft sein.
Aber viel Spaß beim herumreiten auf solchen Kleinigkeiten die ihnen vermutlich sogar noch mehr Leser bringen als nehmen.
Sie haben nur teilweise recht:
Es gibt für Zitate etc (auch in der Musik) bestimmte Textmengen die immer lizenfrei sind, genau um den von Ihnen beschriebenen Aspekt des "Anfütterns" und "Informierens" zu erfüllen.
Da gibt es aber schon einen gesetzlichen Rahmen - an den sich insbesondere Googel und Amerzon nur sehr ungerne halten obwohl gerade diese beiden Ihre eigenen Urheberrechte extrem verteidigen (das hat schon etwas merkwürdiges).
Das Prinzip ist aber auch hier das selben.
Fragen Sie sich einfach ob sie (ungefragt) um sonst arbeiten wollen und wie Sie ihren Lebensunterhalt verdienen wollen wenn Sie Fotograf wären oder Texte schreiben.
Es kann da keine zwei Meinungen geben den entweder ist ALLES umsonst oder ALLES bezahlt. Ein bißchen Schwanger geht nicht und zur Zeit leben wir in dem Bezahlsystem.
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