Von Lena Jakat

Vor zwei Jahren haben sie im Umfeld der Dresdner Justiz recherchiert, jetzt wurden zwei Journalisten ebendort dafür zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt.

Das Dresdner Amtsgericht hat zwei Journalisten wegen übler Nachrede und Verleumdung zu einer Geldstrafe von je 2500 Euro verurteilt. Die Leipziger Publizisten Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten vor zwei Jahren zu dem als "Sachsensumpf" bekannt gewordenen Polit- und Justizskandal recherchiert.

Urteil im Dresdner Journalisten-Prozess Bild vergrößern

Die Journalisten Thomas Datt (links) und Arndt Ginzel (rechts) wurden am Freitag zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro verurteilt. Zur Urteilsverkündung brachten sie Blumen und Kakteen mit - sie trugen die Aufschrift "stachelig bleiben". (© dpa)

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In die Affäre sollen Vetreter der sächsischen Elite aus allen Bereichen verstrickt gewesen sein -  hochrangige Polizisten ebenso wie Verwaltungsbeamte und Juristen. Ausgelöst hatte sie im Mai 2007 das Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen. Ihnen wurden zahlreiche Vergehen angelastet, von Amtsmissbrauch über Bandenkriminalität bis hin zu Kinderprostitution. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte zwar Ermittlungen aufgenommen, diese ergebnislos aber wieder eingestellt.

Mit dem Urteilsspruch blieb das Gericht weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück - sie hatte für Strafzahlungen von 6000 Euro plädiert. Die Nebenklage hatte sogar Freiheitsstrafen gefordert. Zwei ehemalige Leipziger Richter und der Polizeipräsident hatten sich durch die Berichterstattung zum "Sachsensumpf" verumglimpft gesehen und Strafanzeige gestellt.

Schon während des Prozesses hatten Journalistenverbände und Pressevertreter das Vorgehen scharf angegriffen. Der Verband Sächsischer Zeitungsverleger und der Journalistenverband Sachsen hatte vor zwei Wochen in einer gemeinsamen Erklärung einen Freispruch für die beiden Angeklagten gefordert. Beide Organisationen sehen in dem Prozess einen "eklatanten Einschüchterungsversuch gegenüber Journalisten und den Medien insgesamt".

Die gleichen Bedenken äußerte der Presserechtler Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, in einem Interview mit der taz: "Man hat den Eindruck, dass ein Exempel statuiert werden sollte." Tilmanns verurteilte - wie andere Beobachter auch - das unübliche strafrechtliche Vorgehen gegen die Journalisten. In der Regel wird in ähnlichen Fällen der Presserat angerufen, oder presserechtlich gegen die Arbeitsweise der Rechercheure vorgegangen. "Ich denke aber, dass man hier von Anfang an eine schwere Keule einsetzen wollte, strafrechtliches Vorgehen wirkt natürlich diziplinierender."

Umstrittener Gerichtsstand

Wie der MDR auf seiner Webseite berichtet, habe einer der klagenden Richter gesagt, presserechtliche Schritte wären ihm zu teuer gewesen. Scharf kritisiert wurde zudem, dass die Verhandlung vor einem Gericht stattfand, dessen Präsident ebenfalls der Verstrickung in die Affäre verdächtigt wurde. Dem MDR zufolge hat er deshalb vom Freistaat Sachsen 12.500 Euro wegen Rufschädigung erstritten.

Gegenstand des Prozesses waren zwei Artikel im Spiegel und auf Zeit.de, zu denen die beiden Leipziger Journalisten Rechercheergebnisse beisteuerten. Die Angeklagten hatten während des Verfahrens wiederholt auf saubere und aufwendige Recherchearbeit verwiesen. Die Vorwürfe seien "konstruiert, willkürlich und falsch", zitierte die Sächsische Zeitung einen der Beschuldigten.

Für den Spiegel-Beitrag hat das Blatt selbst bereits Verantwortung übernommen, der verantwortliche Redakteur eine Geldstrafe gezahlt. Er stellte während des Prozesses klar, dass die von den Juristen beanstandeten Formulierungen von ihm stammten und nicht von den beiden Leipziger Journalisten. Sie hätten nur das Recherchematerial geliefert.

So sah das nun auch das Dresdner Amtsgericht. Die Geldstrafe müssen die beiden Journalisten wegen des Artikels auf Zeit.de bezahlen. Darin hatten sie Fragen zur Ermittlungsarbeit der sächsischen Justiz aufgeworfen.

Die Reporter haben bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Dabei bekommen sie auch Rückendeckung von Presserechtler Tillmanns. "Dann geht der Fall hoffentlich irgendwann an ein nichtsächsisches Gericht", äußerte Tillmanns vielsagend seine Erwartungen. Datt und Ginzel erklärten unmitelbar nach der Urteilsverkündung, wenn keine kritischen Fragen mehr gestellt werden könnten, sei die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr. Man werde die Beschneidung elementarer journalistischer Arbeitsgrundlagen nicht akzeptieren.

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(sueddeutsche.de/AP//woja)