Urteil gegen Boulevardmedien:Fotos von Corinna Schumacher vor Krankenhaus untersagt

Auch "Die Aktuelle" der Funke-Gruppe darf Bilder von Michael Schumachers Ehefrau nicht publizieren. Es ist das zweite Veröffentlichungsverbot in kurzer Zeit.

  • Landgericht Köln untersagt Magazin, Bilder von Corinna Schumacher zu veröffentlichen.
  • Privatsphäre wiege mehr als der Unterhaltungswert der Fotos, heißt es in der Begründung.

Der Fall

Die Bilder in dem Magazin Die Aktuelle der Funke Women Group zeigen Corinna Schumacher auf dem Weg ins Krankenhaus zu ihrem verletzten Mann. Die Frau des früheren Formel-1-Weltmeisters hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Funke Women Group, das ZDF und die taz erwirkt. Die drei Medienunternehmen legten dagegen Widerspruch ein.

Urteilsbegründung

Das Landgericht Köln prüfte daraufhin ein Veröffentlichungsverbot und kam zu dem Schluss: "Die Klägerin hat Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein." Der eher unterhaltende Charakter des Berichts sei geringer zu gewichten als die Privatsphäre, hieß es nach Angaben eines Sprechers. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.

Zweites Urteil in dem Fall

Das Landgericht München hatte unlängst drei Magazinen des Burda-Verlages untersagt, Fotos von Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus zu veröffentlichen.

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