Streit um neuen Rundfunkbeitrag:Wo ein Kläger, da ein Richter

Mehrbelastungen für Behinderte und Zahlpflicht für alle: Wenn sich die Unternehmen nun gegen den neuen Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio wehren, dann ist das auch im Sinn des privaten Beitragszahlers.

Ein Kommentar von Claudia Tieschky

Natürlich nervt die ständige Jammerei der deutschen Unternehmen und Verbände über vermeintliche Zumutungen, die ihnen allgemein aufgebürdet werden - beim Streit um die Rundfunkabgabe sind sie nicht weniger nervend. Dabei sind es die Privatleute, die 92 Prozent der Rundfunkfinanzierung stemmen, nicht die Rossmanns, Sixts und Edekas.

Wie sich der öffentliche Rundfunk finanziert

Im Fall der neuen Abgabe für ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Macht der lobbystarken Dauerempörten aber etwas Gutes. Wenn sich die Unternehmen nun wehren und mit ihren Truppen aus Rechtsabteilungen und Gutachtern das Gesetz anfechten, dann ist das auch im Sinn des privaten Beitragszahlers.

Indem die wenigen eklatanten Härtefälle aus der Wirtschaft jetzt vor Gericht enden, muss sich die Justiz mit einem Staatsvertrag auseinandersetzen, der vor allem viele private Härtefälle schafft. Mehrbelastungen für Behinderte, Mehrbelastungen für wenig Begüterte, die sich aufs Radio beschränken und nun 17,98 Euro pro Monat zahlen sollen, und auch die Zahlpflicht für alle und jeden - das alles wird endlich auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft.

Das Rundfunkgesetz ist ein mit heißer Nadel gestricktes Werk, an dessen Details schon herumredigiert wurde, dessen Erlöse völlig offen sind und das manche für eine verkappte Steuer halten. Die Klagen können die ganze Rundfunkfinanzierung infrage stellen. Aber sie sind notwendig.

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