Strafverfahren:Auf freiem Fuß

Im Kriminalfall um entgangene Patenterlöse beim Münchener Institut für Rundfunktechnik hat das zuständige Landgericht den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dennoch weiter gegen den Patentanwalt.

Von Karoline Meta Beisel

Noch im Mai hatte der Bayerische Rundfunk (BR) in dem Kriminalfall um das Münchner Institut für Rundfunktechnik eine interne Ermittlergruppe eingesetzt und schonungslose Aufklärung versprochen. Doch nun sieht es so aus, als sei zumindest der dringende Tatverdacht gegen einen Patentanwalt, der wegen des Verdachts der Untreue und anderer Delikte seit Mai in Untersuchungshaft saß, vom Tisch - der Mann ist seit einigen Tagen wieder auf freiem Fuß. Einen entsprechenden Bericht der Münchener Abendzeitung bestätigte die Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch. Die Entlassung kam offenbar auch für die Staatsanwaltschaft überraschend; ein Sprecher teilte mit, man prüfe Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung.

In dem Fall geht es um einen Schaden in Millionenhöhe. Bei der Verwertung von Patenten - etwa für das vom Institut entwickelte MPEG-Verfahren - soll der beschuldigte Patentanwalt das Institut hintergangen und einen Teil der Erlöse für sich abgezweigt haben. Nun sieht es so aus, als habe das Gericht seine Einschätzung des Falles geändert. Ohne dringenden Tatverdacht, also die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte eine strafbare Tat begangen hat, kommt Untersuchungshaft nicht in Frage. Gegen den Beschuldigten werde jedoch weiterhin ermittelt, erklärt die Staatsanwaltschaft - was bedeutet, dass weiterhin Anzeichen dafür vorliegen, dass der Patentanwalt eine Straftat begangen hat.

Beim BR, der sich für die ARD und die weiteren Gesellschafter des Instituts um das Verfahren kümmert, verweist man auf die anhaltenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft - und auch darauf, dass Schadenersatzansprüche nicht von einer strafrechtlichen Verurteilung abhängig sind. Wie hoch ein solcher Anspruch sein könnte, ist offen. Ursprünglich standen 200 Millionen Euro im Raum, die dem IRT vorenthalten worden sein könnten. Die Abendzeitung hatte berichtet, bei der Hälfte davon seien die entsprechenden Taten bereits verjährt. Das weist ein BR-Sprecher zurück: Weil der Beschuldigte das Institut bewusst getäuscht haben soll, könne er sich nach Auffassung des BR auf die Verjährung nicht berufen.

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