Augsburger Allgemeine bekommt Besuch von Polizei:Journalistenverbände kritisieren Beschlagnahmeaktion

Weil sich der Augsburger CSU-Politiker Ullrich von einem Foren-Nutzer von "augsburger-allgemeine.de" beleidigt fühlt, forderte er von der Redaktion den Klarnamen des Autors. Die weigerte sich. Daraufhin fuhr die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor. Die Journalisten-Verbände BJV und dju sind empört.

Am Montagnachmittag haben Ermittler persönliche Daten der Foren-Nutzer des Online-Auftritts der Augsburger Allgemeinen beschlagnahmt. Die Polizei hatte einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg erwirkt. Grund des Besuchs: Die Beamten fordern von der Online-Redaktion des Blatts den Klarnamen und die Daten eines Foren-Nutzers von augsburger-allgemeine.de.

Im vergangenen Herbst diskutierten, so schreibt die Redaktion, viele Leser über die Pläne des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU), gegen Straßenprostitution in der Stadt vorzugehen.

Im Forum von augsburger-allgemeine.de habe eine emotionale Debatte stattgefunden. Gegen manche Äußerungen eines Kommentators wehrte sich Ullrich, sie seien "ehrverletzend". Um gegen den Autor des Kommentars Unterlassungsansprüche geltend machen zu können, habe sein Anwalt von der Redaktion die Daten hinter dem Pseudonym verlangt.

Die Redaktion von augsburger-allgemeine.de erklärt, sie hätte sich damals entschieden, der Forderung nicht nachzugehen, die entsprechenden Passagen des Kommentars hätte sie aber gelöscht. Jürgen Marks, Mitglied der Chefredaktion, sagte: "Wir unterstützen weder Beleidigungen noch strafrechtlich relevante Äußerungen auf unserer Plattform und sind jederzeit bereit, diese nach Prüfung zu löschen, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden. Aber wir nehmen die Meinungsfreiheit und insbesondere den Schutz der Daten unserer Nutzer sehr ernst."

Weil dies Ullrich nicht ausreichte, habe er eine Strafanzeige gegen den Nutzer erstattet, schreibt augsburger-allgemeine.de. Daraufhin habe die Augsburger Polizei dessen Daten gefordert. Nach Weigerung der Redaktion sei sie dann mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in den Büros von augsburger-allgemeine.de angerückt. Die zuständige Richterin habe die Redaktion nun dazu verpflichtet, die vorliegenden Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben. Dem Foren-Nutzer könne bei einer Verurteilung wegen Beleidigung eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Die zwei großen Journalistenverbände kritisierten die Durchsuchungsaktion scharf. "Wir finden das einen ungeheuren Vorgang", meinte Kalle Kaschel-Arnold von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Verdi. Das Redaktionsgeheimnis müsse gewahrt bleiben.

Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück

Die Aktion sei "völlig überzogen" gewesen, sagte auch der Vorsitzende des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV), Wolfgang Stöckel. "Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahme-Aktionen sind ein untaugliches Mittel, um in gerichtlichen Auseinandersetzungen Meinungsäußerungen von Lesern oder Internet-Nutzern strafrechtlich verwerten zu können. Sie dienen nur dazu, die Pressefreiheit und den Informantenschutz zu unterhöhlen", sagte Stöckel. Ähnlich äußerte sich der SPD-Landtagsfraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück.

In einer ersten und vorläufigen Einschätzung der Rechtslage äußerte BJV-Geschäftsführerin Jutta Müller Zweifel, ob die Äußerung des Users im Forum überhaupt eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung oder nur eine reine Meinungsäußerung war. Zwar habe das Gericht die Angelegenheit offensichtlich für strafrechtlich relevant gehalten, denn nur so sei der Durchsuchungsbeschluss zu erklären. Dabei sei allerdings zu bedenken, dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen einen ganz erheblichen Eingriff darstelle. "Die Verhältnismäßigkeit kann ich hier nicht mehr erkennen, schließlich ist das hohe Gut der Meinungs- und Pressefreiheit davon berührt", sagte Müller.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft betonte, die Redaktion habe die Daten noch vor einer Durchsuchung freiwillig herausgegeben. Dies sei in dem Beschluss des Gerichts im Rahmen einer sogenannten Abwendungsbefugnis auch schon vorgesehen gewesen, betonte ein Behördensprecher. "Es hat definitiv keine Durchsuchung stattgefunden", meinte er. Es sei nötig, die Daten des Foren-Schreibers zu ermitteln, um feststellen zu können, ob der Betroffene schon häufiger in ähnlicher Weise aufgefallen ist.

"Ullrich schießt mit Kanonen auf Spatzen"

Ullrich selbst hatte am Montagabend auf seinem Facebookprofil angekündigt, die Strafanzeige gegen den Foren-Nutzer zurückzuziehen. Er wolle nicht, "dass dieses Thema stadtbestimmend wird", und hoffe daher lediglich privat auf eine Entschuldigung des Bloggers. Wenig später löschte er den Eintrag aber und ersetzte ihn durch einen neuen Eintrag, in dem er die Entschuldigung zur Bedingung macht: "Ich werde meine Strafanzeige zurückziehen, wenn der User sich bei mir entschuldigt."

Bereits im Herbst 2011 habe Ullrich laut Augsburger Allgemeine die Daten eines Nutzers verlangt, von dem er sich beleidigt fühlte. Damals habe die Redaktion die Herausgabe noch erfolgreich verweigert. Augsburger-allgemeine.de hat eine klare Meinung zum Fall: "Ullrich schießt dabei mit Kanonen auf Spatzen", kommentiert ein Autor der Redaktion.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Redaktionsräume der Zeitung seien tatsächlich durchsucht worden. Es hat aber lediglich der Durchsuchungsbeschluss vorgelegen, worauf die Redaktion die zu beschlagnahmenden Daten herausgegeben hat, um einer Durchsuchung zuvorzukommen. Dies erklärte Sascha Borowski, Redakteur der Augsburger Allgemeinen, in einem Facebook-Post.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: