"Spiegel"-Affäre:Maulwurfssuche

Vor dem Bundesverwaltungsgericht klagt das Magazin auf Auskunft: Wer waren die Informanten, die in den Fünfziger- und Sechzigerjahren Interna an den Bundesnachrichtendienst gegeben haben?

Von Wolfgang Janisch

Es geht um den "missing link", um die letzten, entscheidenden Details einer Geschichte aus einer Zeit, in der Gefahren für die journalistische Vertraulichkeit noch nichts mit Spitzelsoftware oder Metadaten zu tun hatten. An diesem Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über zwei Klagen der Zeitschrift Spiegel gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt, in der es um dunkle Geheimnisse aus der Frühzeit ebenjener Bundesrepublik geht. Das Magazin möchte die Namen der Informanten erfahren, die in den Fünfziger- und Sechzigerjahren Interna aus der Redaktion an den Bundesnachrichtendienst gegeben haben.

In ihren Umrissen ist die Geschichte längst bekannt, der Spiegel selbst hatte sie im Jahr 2012 ausführlich geschildert. Danach startete die Organisation Gehlen, Vorläuferin des BND, bereits 1953 eine "nachrichtendienstliche Operation" gegen das Blatt und baute drei "konspirative Linien" in die Redaktion auf: Es wurden Spitzel angeheuert. Ursprünglich soll Reinhard Gehlen dabei die Sorge um eine Auflösung der eigenen Truppe getrieben haben - der Spiegel galt schon damals als kritisch -, doch als der Geheimdienst 1956 zur regulären Bundesbehörde unter seiner Führung aufstieg, machte er weiter. Das war ein Rechtsbruch, dazu muss man nicht einmal die Pressefreiheit bemühen: Inlandsspitzeleien gehören nicht zum Geschäft des Auslandsgeheimdienstes. Aber es war eben auch nützlich. Einen Höhepunkt soll die Sammelei während der Spiegel-Affäre erreicht haben, als sich der BND eindringlich darum bemühte herauszufinden, wer die Informanten der Titelgeschichte zum maroden Zustand der Bundeswehr waren.

Eine Schlüsselrolle in der Geschichte spielte der schillernde Horst Mahnke, ehemaliger SS-Hauptsturmführer, beim Spiegel zwischen 1951 und 1959. Viele von Mahnkes Kameraden hatten in Gehlens Organisation Unterschlupf gefunden - aber auch beim Spiegel waren einige der ehemaligen SS-Leute untergekommen. Die Vermutung des Magazins: Die Geheimdienstler warben ihre früheren SS-Kameraden als Informanten an. Mahnke selbst wechselte 1960 zum Springer-Verlag - und spionierte dort unter dem Decknamen "Klostermann" für den BND, wie die Bild-Zeitung vor einigen Jahren bestätigte.

Der BND beruft sich auf den Grundsatz des Quellenschutzes

Mit seiner Klage will das Blatt nun Einsicht in die BND-Unterlagen nehmen, die der Dienst trotz Ablaufs der Schutzfrist von 30 Jahren nach wie vor als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet. Das Hauptargument des BND: Eine Offenlegung würde den Grundsatz des Quellenschutzes aushebeln und damit die Arbeitsfähigkeit des BND "erheblich beeinträchtigen". Es ist ein Argument, das in geheimdienstlichen Zusammenhängen immer wieder auftaucht: Wenn die Offenbarung von Quellen nicht absolut tabu ist - selbst Jahrzehnte später -, dann ist die Gewinnung von Informanten in der aktuellen Arbeit gefährdet.

Der Ausgang des Verfahrens ist erst einmal vertagt, doch der Spiegel konnte einen kleinen Sieg verbuchen: Damit das Gericht sich selbst ein Bild machen kann, müssen die Unterlagen den Richtern bis Mitte Februar vorgelegt werden. Und zwar ungeschwärzt.

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