Satirestreit:Causa Böhmermann - Erdoğan verliert vor Gericht gegen Springer-Chef

Mathias Döpfner und Recep Tayyip Erdogan

Mathias Döpfner (links) darf sich mit Jan Böhmermann solidarisch zeigen - auch wenn das Recep Tayyip Erdoğan (rechts) nicht gefällt.

(Foto: dpa)
  • Der türkische Staatsschef ist auch in zweiter Instanz damit gescheitert, Springer-Chef Döpfner eine Solidaritätsbekundung für Jan Böhmermann zu verbieten.
  • Nach dem Kölner Landgericht wertete auch das Oberlandesgericht einen offenen Brief Döpfners als vom Grundgesetz geschützte zulässige Meinungsäußerung.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat im Rechtsstreit mit Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner eine weitere Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht Köln wies eine Beschwerde Erdoğans gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln zurück. Darin geht es um eine Solidaritätsbekundung Döpfners für Jan Böhmermann.

Die Richter am OLG schlossen sich der Einschätzung der Vorinstanz an und bewerteten Döpfners Worte als vom Grundgesetz "geschützte zulässige Meinungsäußerung".

Worum es geht

Döpfner hatte sich im Satirestreit mit Erdoğan auf die Seite Jan Böhmermanns gestellt. Der Satiriker hatte im ZDF ein sehr deftiges "Schmähgedicht" über Erdoğan vorgetragen - nach eigenen Worten, um die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt sei und was nicht. Die türkische Regierung und Erdoğan selbst leiteten daraufhin rechtliche Schritte gegen Böhmermann ein.

Döpfner stärkte Böhmermann in einem offenen Brief den Rücken und verteidigte die Kunst- und Satirefreiheit. "Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht", schrieb Döpfner im April an Böhmermann. Der Springer-Chef fügte hinzu, er wolle sich Böhmermanns "Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen".

Vor Kurzem bekräftigte Döpfner: "Selbstverständlich bereue ich nichts. Ich stehe zu jedem Wort und jedem Komma, das ich in meinem Brief an Herrn Böhmermann geschrieben habe."

Entscheidung der Vorinstanz

Anfang Mai hatte das Landgericht Köln bereits einen Antrag Erdoğans auf einstweilige Verfügung gegen den Springer-Chef abgelehnt. Döpfners Brief sei als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig, befand das Gericht.

Eine Sichtweise, die auch das Oberlandesgericht teilt. Döpfner habe sich Böhmermanns Worte im presserechtlichen Sinn nicht zu eigen gemacht, betonten die Richter. So habe er das Gedicht nicht etwa wiederholt. Zugleich betonten sie, mit ihrer Entscheidung in keiner Weise eine Aussage darüber getroffen zu haben, wie die auslösenden Äußerungen Böhmermanns selbst rechtlich zu bewerten seien.

Sollte Erdoğan weiterhin gegen die Döpfner-Solidarisierung vorgehen wollen, so bleibt ihm dem OLG zufolge höchstens noch eine Verfassungsbeschwerde.

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