Rundfunkrecht:Kaltes Buffet

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen der Burda-Verlag und der öffentlich-rechtliche SWR beim Printmagazin "ARD-Buffet" nicht weiter kooperieren. Geklagt hatte der konkurrierende Bauer-Verlag.

Von Karoline Meta Beisel

Es gibt so viele Koch-, Back- und Bastelhefte am Kiosk, dass man meinen könnte, auf eines mehr oder weniger käme es auch nicht mehr an. Eine Zeitschrift hat in den vergangenen Jahren dennoch für Streit gesorgt, weil ihr Erscheinen grundsätzliche Fragen aufwarf: ARD Buffet, ein Magazin zur gleichnamigen Fernsehsendung des Südwestrundfunks (SWR), das der Burda-Verlag herausgibt und für das er die Marke der Sendung benutzen darf.

Der Bauer-Verlag, der selbst die ein oder andere Kochzeitschrift im Portfolio hat, hatte wegen dieser Zusammenarbeit gegen den SWR geklagt: Darf sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit so einem Produkt auf dem Printmarkt betätigen? Nach Niederlagen in erster und zweiter Instanz hat der Bundesgerichtshof (BGH) Bauer am Donnerstag nun recht gegeben. Das Urteil dürfte das Ende für das Heft bedeuten, auch wenn das Gerichtsverfahren mit dem Urteil noch nicht ganz beendet ist.

Bauer hatte dem SWR und dessen kommerzieller Tochter, der SWR Media Services GmbH, einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag vorgeworfen. Der erlaubt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar, "programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt" anzubieten. Genau diese Programmbegleitung hatte der Verlag aber stets bezweifelt.

Der BGH kam nun zum selben Ergebnis, aber mit einer anderen Begründung. Der Rundfunkstaatsvertrag erlaube den Sendern nur eigene Druckwerke. ARD Buffet sei aber kein eigenes Angebot des SWR, sondern eines des Burda-Verlags, der wirtschaftlich und publizistisch für das Heft verantwortlich ist. Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender einen Verlag bei einem Magazin unterstütze, greife er damit "stärker als zur Erfüllung seiner Aufgaben nötig in die Pressefreiheit" ein, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts; das verzerre den Wettbewerb.

Weil der Unterlassungsantrag des Bauer-Verlags nicht klar genug formuliert war, muss nun die Vorinstanz erneut entscheiden. Am Ergebnis wird das nichts mehr ändern: ARD Buffet, das derzeit mit einer Auflage von etwa 160 000 Stück erscheint, dürfte - jedenfalls unter diesem Titel - bald nicht mehr am Kiosk liegen. Zur Zukunft des Heftes wollten sich am Donnerstag weder der SWR noch Burda äußern: Man habe die Entscheidung "mit Überraschung zur Kenntnis genommen", heißt es beim Verlag, und wolle die Urteilsbegründung abwarten.

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