Rundfunkpolitik:Erst mal weiter so wie vorher

Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten

Zurück an den Kamin: Annegret Kramp-Karrenbauer und Manuela Schwesig (links) am Donnerstag.

(Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Ministerpräsidenten vertagen die Antwort auf die Frage: Was dürfen ARD und ZDF im Netz?

Von Nico Fried

Der Bundesrat ist nicht der Vatikan. Die Vermutung liegt ja nahe, dass bei einem politischen Streitthema, das am Kamin verhandelt wird, alsbald weißer Rauch als Zeichen einer Entscheidung aufsteigt. Wenn allerdings die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammensitzen, ist das Gegenteil der Fall. "Am Kamin" bedeutet dann, dass ein Thema informell beraten wird, also ohne zu einem Abschluss zu kommen. Genau so ist es am Donnerstag in der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem umstrittenen Telemediengesetz geschehen, das regeln soll, was die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im Internet dürfen und was nicht. Die Entscheidung darüber wurde vertagt.

Man wolle das Thema "vertiefen", sehr tief kann es aber aus Zeitgründen nicht gegangen sein

Vormittags saßen die Regierungschefs unter Leitung der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) beisammen und beratschlagten zunächst über Forderungen der Länder an eine große Koalition. Die gibt es zwar noch nicht, aber viele der Ministerpräsidenten sind in die Gespräche involviert. Man ahnt das Problem: Wenn es um mehr Geld für Flüchtlinge, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge und den Bildungspakt von Bund und Ländern geht, bleibt für das wenig publikumswirksame, aber für die Rundfunkpolitik bedeutsame Telemediengesetz natürlich keine Zeit mehr. Zudem wollen die Ministerpräsidenten und ihre federführenden Staatskanzleichefs noch Erkenntnisse aus einer Anhörung berücksichtigen, die erst am Mittwochabend stattgefunden hat. Beteiligt waren neben dem ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm und ZDF-Intendant Thomas Bellut auch Vertreter der Produzentenallianz, unter anderem deren Geschäftsführer Christoph Palmer.

Noch immer gibt es aber keine gemeinsame Haltung zu zwei Punkten, verlautete aus Verhandlungskreisen: Zum einen geht es um die Frage, wie viel Textangebot die Sender im Netz präsentieren dürfen. Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern eine deutliche Einschränkung solcher "presseähnlichen" Angebote. Zum anderen sollen Sendungen nicht mehr nur sieben Tage, sondern bis zu 30 Tage in der Mediathek abrufbar sein. Eine solche Verlängerung stößt bei Produzenten auf Widerstand, die um Erlöse aus zusätzlichen Verkaufsmöglichkeiten ihrer Filme und Serien fürchten.

Man wolle das Thema noch einmal "vertiefen", sagte Kramp-Karrenbauer. Sehr tief kann es am Donnerstag nicht mehr gegangen sein, denn an den Kamin begab man sich um kurz vor 14 Uhr, knapp eine Stunde später wartete aber schon Angela Merkel im Bundeskanzleramt. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, man werde sich "sicherlich auch noch über diese Konferenz hinaus" unterhalten. Ein neuer Termin für die Entscheidung wurde nicht genannt.

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