Rechte und Pflichten:ARD einigt sich mit TV-Produzenten

Ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte sind Kernthemen der nach langen Gesprächen verabschiedeten "Eckpunkte 2.0".

Die ARD-Sender und die Produzentenallianz haben sich auf Richtlinien für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte verständigt. Wie die Interessenvertretung der TV-Produzenten am Donnerstag mitteilte, liegt mit "Eckpunkte 2.0" nun nach zweijährigen Gesprächen eine umfassende Neuregelung der wechselseitigen Rechte und Pflichte vor. Die ARD habe eine "Selbstverpflichtungserklärung für die zukünftige Ausgestaltung von Fernseh-Auftragsproduktionen beschlossen", heißt es in der Mitteilung. "Damit besteht nun für die teil- und vollfinanzierten Auftragsproduktion der Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation ARD-weit eine einheitliche Grundlage" - in Deutschland ein Novum. Auch bei lediglich mitfinanzierten Filmen sollen Produzenten künftig die Möglichkeit haben, den Anspruch auf Rechte an ihren Produktionen geltend zu machen, um sie von Anfang an selbst zu verwerten. Auch Erfolg soll sich künftig nicht nur für den Sender rechnen: Ein "systematisches Leistungsmodell" honoriert Auszeichnungen wie auch Wiederholungen. Die in ihrem Genre besten zehn Produktionen eines Jahres bekommen den Entwicklungsauftrag für ein neues ARD-Projekt.

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