Prozess gegen Klatschmagazin:Öffentliche Narbe

Simone Thomalla

Über ihre Filmausschnitte darf man gern berichten. Über ihren Ausschnitt besser nicht: Tatort-Darstellerin Simone Thomalla.

(Foto: Soeren Stache/dpa)

Simone Thomalla klagt gegen "Closer". Das Heft hatte über ein angeblich neues Wundmal an ihrem Dekolleté berichtet - und sofort auf eine Operation geschlossen. Alles Unsinn, so die Schauspielerin, die jetzt Schmerzensgeld fordert.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Privates gehört hinter geschlossene Türen. Dazu gehört auch der Busen von Tatort-Kommissarin Simone Thomalla. Gemäß dieser Auffassung schickte der Pressesenat am Oberlandesgericht München (OLG) in einer Berufungsverhandlung am Dienstag Journalisten aus dem Sitzungssaal. Die Schauspielerin forderte vom Klatschmagazin Closer 20 000 Euro Schmerzensgeld - als Wiedergutmachung für eine Schlagzeile um eine Narbe im Brustbereich.

Das Wundmal im Dekolleté gehe niemanden etwas an, meinte Anwalt Bernhard von Becker aus der Berliner Medienkanzlei Schertz Bergmann. Weder gehöre es auf eine Titelseite, noch wolle seine Mandantin es öffentlich erörtert wissen.

Closer hatte ein Foto Thomallas von 2012 betitelt mit: "Simone Thomalla, Tatort-Kommissarin, plötzlich mit großer Narbe im Ausschnitt. Heimliche Brust-OP?" Im Artikel wurde groß darauf hingewiesen, dass sich die damals 45-Jährige 2010 für den Playboy ausgezogen hatte - von einer Narbe sei da nichts zu sehen gewesen. Thomalla selbst wollte sich auf Anfrage der Redaktion nicht äußern.

Vor dem Landgericht Hamburg hatte die Schauspielerin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirkt: Closer darf die erwähnte Schlagzeile nicht mehr drucken - um das Foto wurde dabei nicht gestritten. Die Geldentschädigung klagte sie dann, ohne diesen Ortswechsel zu begründen, vor dem Landgericht München I ein. In öffentlicher Sitzung ließ sie vortragen: Der durch die Titelseite erweckte Eindruck, sie habe kürzlich eine Brustoperation durchführen lassen, sei falsch. Diese sei bereits sieben Jahre her, sodass ein aktuelles Berichtsinteresse nicht vorliege.

Die durch Gerald Neben, KNPZ Rechtsanwälte Hamburg, vertretene Zeitschrift meint, die Klägerin habe durch ihr Verhalten selbst ein Berichtsinteresse begründet. Sie habe persönlichste Belange über Jahre in den Medien publik gemacht.

Das Landgericht München I sah eine "zwar möglicherweise persönlichkeitsrechtswidrige, jedoch keinesfalls schwere Rechtsverletzung". Eine Geldentschädigung könne Thomalla also nicht begehren. Die Entscheidung des OLG München stand bei Redaktionsschluss noch aus.

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