Presserecht:Urheberrecht

Im Rechtstreit des Politikers Volker Beck gegen die Bericherstattung von "Spiegel Online" reicht der Bundesgerichtshof Fragen nach dem Verhältnis von Urheberrecht und Pressefreiheit an den EuGH weiter.

Im Streit zwischen Grünen-Politiker Volker Beck und Spiegel Online hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof mehrere Rechtsfragen vorgelegt. In einem Buchbeitrag aus den 1980er-Jahren hatte Beck die teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern angeregt, heute distanziert er sich von dem Text. Dem Herausgeber des Buches wirft er vor, durch Änderungen den Sinn verfälscht zu haben. Spiegel Online kam aber zur Einschätzung, dass es kaum Unterschiede gebe. Genau wie Beck selbst stellten die Journalisten das Originalmanuskript in voller Länge online - ohne Becks Einverständnis und ohne seinen Distanzierungshinweis. Der EuGH muss nun unter anderem klären, ob das öffentliche Interesse den Urheberrechtseingriff rechtfertigt.

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