Presserecht:Langer Atem

Das Kölner Landgericht verbietet mehreren Verlagen, über einen Streit des Musikers Herbert Grönemeyer mit Fotografen zu berichten. Womöglich zieht der langwierige Fall nun sogar ein Strafverfahren nach sich.

Von Hans Leyendecker

Geld für eine aufwendige Verteidigung, Hartnäckigkeit und ein langer Atem könnenauf dem Weg zum Recht manchmal sehr hilfreich sein. Das zeigt in diesen Tagen exemplarisch der Fall des Sängers Herbert Grönemeyer. Der 61-Jährige hat sich in drei Verfahren vor dem Landgericht Köln erfolgreich gegen die Berichterstattung über eine Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann auf dem Flughafen Köln-Bonn im Dezember 2014 gewehrt. Angeblich hatte der Popsänger zwei Fotoreporter geschlagen und verletzt. Grönemeyer bestritt diesen Vorwurf.

Ein Video schien seine Tat zu belegen, doch der bei Bild.de gezeigte und vom Landgericht Köln verbotene Clip war offenbar, wie das Oberlandesgericht Köln im März bestätigte, "bewusst unvollständig", also irreführend zusammengefügt worden.

Am Mittwoch nun hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts dem Heinrich Bauer Verlag untersagt, Bilder des Vorfalls zu verbreiten. Auch darf die Behauptung der Fotografen, sie seien an der Hand und im Gesicht verletzt worden, nicht mehr veröffentlicht werden. Der Axel Springer Verlag, der auch berichtet hatte, darf nicht mehr verbreiten, dass der Sänger einen Fotografen gewürgt habe. Der Bunte Entertainment Verlag wurde sogar verpflichtet, in Bunte eine Richtigstellung zu drucken. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verlage können dagegen angehen.

Doch es geht bei der Auseinandersetzung um mehr: Grönemeyer war in der Lage, einen bekannten Presseanwalt und einen bekannten Strafverteidiger zu engagieren, um vehement gegen die Fotografen vorzugehen. Seine Juristen ließen eine Videoanalyse und ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellen. Alles sehr teuer. Wer kann sich das sonst leisten, auch wenn er recht hat? Kein Staatsanwalt hätte vermutlich all diese Analysen von Staats wegen in Auftrag gegeben.

Der Fall ist damit noch nicht abgeschlossen: Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft Köln die Fotografen, gegen die sie schon eine Weile ermittelt, wegen Verdachts der Falschaussage anklagen. Die Strafverfolger hatten die Beweisaufnahme in den Zivilverfahren abgewartet.

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