Grenzenlos streamen:Urlaub mit der Bundesliga

Im Bundesliga-Spiel RB Leipzig gegen Bayern München trifft Bayern-Stürmer Sandro Wagner zum 1:0.

Künftig kann ein deutscher Kunde in seinem Hotelzimmer in Spanien die deutsche Bundesliga streamen.

(Foto: dpa)

Eine neue Verordnung erlaubt es Nutzern ab 1. April, Netflix-Serien oder Fußballspiele auch dann zu streamen, wenn sie sich gerade im europäischen Ausland aufhalten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Christoph Fuchs

Dass bei Sky kommende Woche Der Grenzgänger startet, ist ein schöner Einfall der höheren programmgestaltenden Mächte. Denn der achtteilige Nordic-Noir-Thriller wird die erste Serie beim Bezahlsender sein, die besonders gut geschaut werden kann von - Grenzgängern. Zu verdanken ist das einem EU-Regelwerk mit dem recht sperrigen Titel Portabilitätsverordnung. Verabschiedet hat das Parlament die Verordnung schon vor fast einem Jahr, am 1. April tritt sie nun in Kraft. Rechtzeitig für den kommenden Sommer, und das wäre auch ein viel eingängigerer Name gewesen: Urlaubs-Streaming-Verordnung. Die vier wichtigsten Fragen und Antworten:

Was regelt die Verordnung?

Sie erlaubt es Europäern, ihre Lieblingsserie bei Bezahldiensten wie Netflix, Amazon oder Sky Go auch dann im Netz zu streamen, wenn sie sich etwa auf Urlaubs- oder Geschäftsreise im europäischen Ausland aufhalten. Bislang war das durch das sogenannte Geoblocking meist schwierig: Hatte eine Streamingplattform an der IP-Adresse des Nutzers erkannt, dass dieser in einem anderen Land ist, konnte er das Angebot eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen. Das lag weniger an der Sturheit der Dienste, sondern eher an ihren urheberrechtlichen Pflichten. Amazon lässt wissen, man sei von Anfang an ein starker Befürworter dieser Änderung gewesen. Wenn künftig also ein deutscher Kunde in seinem Hotelzimmer in Spanien die Bundesliga oder die neuste Serie streamen möchte, dann sieht er nicht mehr den Hinweis, dass "dieser Inhalt in Ihrem Land nicht verfügbar" ist. Bei Netflix war es bislang so, dass man im Ausland das Angebot in dem Umfang nutzen konnte, in dem Netflix im jeweiligen Land die Rechte hat. Künftig kann man im EU-Ausland stattdessen den heimischen "Katalog" nutzen.

Gibt es zeitliche Grenzen?

Ja, die Verordnung sieht vor, dass die Nutzung nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte gestattet wird. Es wird nun eine schöne Beschäftigung für Juristen sein, herauszufinden, wie lange "vorübergehend" ist. Die Verordnung selbst gibt keine exakte Grenze vor. Das heißt, solange es an Urteilen dazu fehlt, müssen die Anbieter selbst überlegen, wo sie die zeitliche Grenze ziehen. Amazon und Netflix wollen auf Anfrage nicht offenlegen, was für ihre Kunden "vorübergehend" bedeuten wird. Sky dagegen teilt mit, dass "vorübergehend" dort 37 Tage heißt. Am 38. Tag funktioniert Sky Go nur noch daheim in Deutschland. Wenn man tags darauf wieder verreist, beginnt die Zeitspanne von neuem.

Kann man nun ein günstigeres Abo aus dem Ausland in Deutschland nutzen?

Nein, das ginge schon wegen der erwähnten zeitlichen Beschränkung nicht. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Streamingplattformen, zu überprüfen, in welchem Mitgliedsstaat der Nutzer seinen eigentlichen Wohnsitz hat. Das können sie etwa mithilfe von Kontonummer oder Personalausweis sicherstellen. Das bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für Anbieter wie Nutzer.

Gilt die Portabilitätsverordnung auch für öffentlich-rechtliche Mediatheken?

Grundsätzlich nicht, weil die Verordnung sich an kostenpflichtige Streamingdienste richtet. Für unentgeltliche Anbieter, worunter das Erste und das ZDF mit ihren Mediatheken fallen, ist aber eine Opt-in-Möglichkeit vorgesehen. Das heißt, sie könnten sich dafür entscheiden, ihren Nutzern ebenfalls das Portabilitäts-Angebot zu machen, ohne dass die Rechteinhaber der einzelnen Sendungen dem widersprechen könnten. Sowohl das Erste als auch das ZDF teilen auf Nachfrage jedoch mit, dass sie diese Möglichkeit nicht nutzen werden. Hintergrund ist, dass sie dafür zunächst das Verfahren in ihre Mediathek integrieren müssten, über das verifiziert wird, ob der einzelne Mediathek-Nutzer seinen eigentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Für Sky, Netflix und Co., die sowieso schon mit Benutzer-Accounts arbeiten, ist das nicht so aufwendig - für die ARD-Mediathek, wo man sich bisher nicht einloggen muss, würde es "die Errichtung einer technischen Infrastruktur erfordern, die mit ganz erheblichen Kosten verbunden wäre", so der Sender, was "die Art und Weise, wie die ARD-Inhalte angeboten werden, ganz maßgeblich verändern würde". Zudem teilt das Erste mit, dass schon jetzt ein erheblicher Teil der Mediathek ungeblockt im EU-Ausland zugänglich sei.

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