Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Reform im Dienst der Gesellschaft

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wolfgang Schulz, 53, ist Direktor des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg und Professor für Medienrecht und öffentliches Recht an der Uni Hamburg. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist die Rundfunkregulierung.

Wolfgang Schulz, 53, ist Direktor des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg und Professor für Medienrecht und öffentliches Recht an der Uni Hamburg. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist die Rundfunkregulierung.

(Foto: Hans-Bredow-Institut)

Kommende Woche übergeben die Anstalten ihre Reformideen an die Länder. Medienrechtler Wolfang Schulz macht im Gastbeitrag Vorschläge für einen Rundfunk, der auch im Digitalen eine Öffentlichkeit bildet.

Von Wolfgang Schulz

Eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen alle. Kommende Woche übergeben die Sender ihre Vorschläge an die Rundfunkländerkommission, die am Ende darüber entscheiden wird. Doch worauf kommt es wirklich an?

Wir haben über das Internet unmittelbar Zugriff auf das Weltwissen, wir vernetzen uns über soziale Medien direkt mit anderen, und wenn uns etwas Bahnbrechendes einfällt, können wir es per Twitter wie ein kleiner Radiosender allen mitteilen.

Brauchen wir da noch die schwerfälligen und teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus dem letzten Jahrhundert? Es spricht einiges dafür. Wenn die vergangenen Monate etwas gezeigt haben, dann, was passieren kann, wenn Bürgerinnen und Bürger sich nicht mehr am gesellschaftlichen Gespräch beteiligen. Dass Gruppen sich in ihrer kommunikativen Filterblase einschließen, ist ein Risiko, das sich bei Anhängern von Pegida nachweisen lässt. Es gibt keine Institution außer dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, deren explizite Aufgabe es ist, gegen derartige Abschließungen zu arbeiten, sicherzustellen, dass Flüchtlinge, AfD-Anhänger und alle anderen Gruppen eine gemeinsame Öffentlichkeit bilden, die diese Gesellschaft ausmacht.

Sinnvoll wäre, wenn die Sender ein festes Budget erhalten, mit dem sie wirtschaften können

Eine andere Frage ist, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Gestalt gut aufgestellt erscheint, um diese Funktion in Zukunft zu erfüllen. Die Länder haben die Anstalten gebeten, sich bis Ende September über ihren Auftrag und ihre Struktur Gedanken zu machen. Dies hat vor allem das Ziel, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten. Allerdings zeigen die Zahlen, dass ein Ansteigen bei der nächsten Beitragsperiode kaum zu verhindern sein wird, da Sparmaßnahmen so schnell nicht greifen können. Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab, spricht daher auch mit Bedacht von "relativer Beitragsstabilität" als Ziel.

Dass die Medienpolitik die Beiträge stabil halten will, ist nachvollziehbar. Deutschland zahlt vergleichsweise viel für das System, auch wenn sich die Zahlen relativieren, wenn man die Kosten pro Haushalt vergleicht. Im Grundsatz ist ein Ansatz sinnvoll, bei dem die Anstalten ein festes Budget bekommen und damit wirtschaften können. Es würde die bisherige Logik umdrehen, bei der sie die Bedarfe anmelden und danach die Höhe des Beitrags berechnet wird. Ein solches Modell lässt sich verfassungskonform bauen.

Man könnte dies mit der alten Idee der Indexierung verbinden, also einer Kopplung der Beiträge an die Kostenentwicklung. Dann müssten Parlamente über den Beitrag nur noch im Ausnahmefall entscheiden. Der Würde des Parlamentes entspräche es auch eher, einmal diese Entscheidung in einem Reformgesetz zu fällen, als alle vier Jahre die Höhe des Beitrags zu beschließen, wobei die Abgeordneten verfassungsrechtlich weitgehend an das gebunden sind, was die zuständige Kommission KEF berechnet hat.

Entscheidend ist aber, wie die Anstalten den Spielraum innerhalb ihres Budgets nutzen könnten. Hier macht das Europarecht Vorgaben und verlangt einen klaren Auftrag für alle Angebote, die mit Beiträgen finanziert werden. Der Regelfall ist bislang, dass die Länder die Anstalten mit Programmen und Online-Angeboten beauftragen. Schon das eher unerfreuliche Schauspiel bei der Beauftragung des Jugendangebotes Funk zeigte, dass dieses Verfahren nicht zukunftsfähig ist. Dass die Ministerpräsidenten Konzepte für Angebote entwickeln, kann schwerlich eine Lösung sein, wenn man bedenkt, wie rasch sich die Kommunikationsumgebungen ändern.

Ein Teil der Beauftragung der Anstalten läuft über den "Drei-Stufen-Test", bei dem die Gremien eine zentrale Rolle spielen. Er erfreut sich nur begrenzter Beliebtheit, weil er aufwendig ist und sicher nicht auf alles übertragen werden kann. Er eignet sich aber durchaus als Blaupause. Denkt man das Modell weiter, könnten die Anstalten ihr gesamtes Angebot den Änderungen der kommunikativen Bedürfnisse ohne neue Gesetze anpassen. Sie müssten aber in einem Test belegen, dass etwa ein geplantes neues Online-Angebot diese Bedürfnisse besser befriedigt als ein bestehendes Hörfunkprogramm. Der Gesetzgeber könnte sich auf abstrakte Vorgaben zum Programmauftrag beschränken.

Die Anstalten erfüllen ihre Funktion schon jetzt im Zusammenspiel mit anderen. Die Erarbeitung von Kooperationskonzepten, auch mit der Presse, kann explizit Teil eines neuen Auftrags sein. Ziel ist, wie bei der Rundfunkregulierung insgesamt, ein vielfältiges Angebot. Kooperationen sind daher vor allem bei Forschung und Entwicklung denkbar, ein Bereich, der in der gesamten Medienbranche eher unterentwickelt ist. Hier kann auch die Kooperation mit Start-up-Unternehmen für die Anstalten ein Weg sein, sich ständig zu erneuern. Sie könnten etwa junge Unternehmen im journalistischen Bereich über eine Phase begleiten, die Newcomer profitieren von Erfahrung und Infrastruktur, die Anstalten finden Anregungen für jugendgerechte Formate. Und diese Anregungen werden nötig sein, um Relevanz zu behalten.

Die Zukunft ist im Nicht-Linearen, auch was die Leistung der Sender für die Gesellschaft betrifft

Diese Freiheit, die Angebote beständig neu zu figurieren, sollte der Gesetzgeber mit Vorgaben für das Verfahren versehen - etwa zur internen Prüfung nach Kriterien der Qualität, Originalität und Kreativität - sowie Konzepten für die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist ihr Rundfunk. Dabei könnte man über eine weitere Instanz nachdenken, die vor allem die Aufgabe hat, das gesamte Mediensystem und die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darin zu beobachten. Zur Aufgabe dieser Institution könnte auch gehören, drohende Konflikte mit privaten Anbietern, etwa Verlagen, frühzeitig zu erkennen, und zu vermitteln. Zu den Zielen einer Neuordnung sollte auch gehören, zu verhindern, dass sich öffentlich-rechtliche Anstalten gegenseitig Konkurrenz machen, wo dies keinen Vielfaltsgewinn verspricht.

Dass Ältere noch intensiv Rundfunkprogramme nutzen und so die Zahlen absolut hoch bleiben, verschleiert den Umstand, dass die Zukunft eindeutig im Nicht-Linearen liegt, auch was die Integration der Gesellschaft angeht. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf lineares Programm und begleitende Telemedien beschränken will, schafft ihn mittelfristig ab.

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