Oberlandesgericht Köln:"Scheiß RTL"-T-Shirts bleiben verboten

Kunstfreiheit vs. Fäkaljargon: Ein TV-kritischer Blogger vertrieb über seine Homepage T-Shirts, deren Aufdruck den Privatsender RTL verunglimpfte. Der Sender ging gegen die Schmähung vor und bekam Recht.

T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" und dem Logo des privaten Fernsehsenders bleiben verboten. In einem Berufungsverfahren vertrat das Oberlandesgericht Köln die Auffassung, dass das Wort "Scheiß" auf dem T-Shirt "zu isoliert im Raum" stehe. Der Vertreiber der T-Shirts, der Fernsehkritiker Holger Kreymeier, zog seine Berufung daraufhin auf Vorschlag des Gerichts zurück.

RTL hatte gegen die T-Shirts geklagt und bereits vom Landgericht Köln Recht bekommen. Dagegen war Kreymeier in Berufung gegangen. "Die Sache ist durchaus schwierig in der Abwägung", sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, Hubertus Nolte. Kreymeier könne sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen.

"Natürlich sehen wir auch, dass die Klägerin (RTL) Kritik hinnehmen muss", sagte Nolte. Kreymeier weise nicht ganz zu Unrecht daraufhin, dass der Sender in einigen Formaten selbst eben jenen Fäkal-Jargon pflege, den er nun angreife. Der entscheidende Punkt sei jedoch, dass bei "Scheiß RTL" überhaupt nicht deutlich werde, was genau Kreymeier an RTL kritisiere. Die Marke werde als Ganzes verunglimpft. "Es ist ein Rundumschlag gegen den ganzen Sender", sagte Nolte. Das sei nicht zulässig.

Kreymeier hatte die T-Shirts auf seinem Blog Fernsehkritik.tv vertrieben, das 2010 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet worden war. Er wollte damit das in seinen Augen niveaulose RTL-Programm kritisieren. Der Sender hielt die Verbindung des Kraftausdrucks mit seinem Logo für eine unlautere Ausnutzung seiner Marke.

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