Im Streit um die NDR-Drehbuchaffäre hat die Staatsanwältin Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg von vergangener Woche eingelegt. Das bestätigte am Dienstag ein Gerichtssprecher.
Demnach strebt auch die Gegenseite Revision an: Die Ex-Fernsehspielchefin des NDR, Doris Heinze, ihr Mann Claus Strobel und die Filmproduzentin Heike Richter-Karst wollen den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen. Die drei hatten sich wegen Bestechung, Betrug und Untreue verantworten müssen.
Staatsanwältin Cornelia Gädigk hatte ihnen unter anderem vorgeworfen, Drehbücher unter falschem Namen zu überhöhten Preisen in den Sender eingeschleust und ein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" geschaffen zu haben. Für Heinze hatte sie drei Jahre Haft gefordert, für Strobel und Richter-Karst Bewährungsstrafen.
Das Gericht ist mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren für Heinze und geringen Geldstrafen für ihre Mitangeklagten weit darunter geblieben. Schon nach dem Urteil hatte Gädigk erklärt, sie werde die Aussichten einer Revision prüfen.
Heinzes Anwalt Gerd Benoit hatte sich hochzufrieden gezeigt. "Ich fand das ausgewogen und bin zufrieden", sagte er. Und: "Ich sehe keinen Anhaltspunkt für eine Revision."