Medienpolitik:Brautmeier testet "Lex Brautmeier"

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen sucht einen neuen Direktor. Der bisherige, Jürgen Brautmeier, erfüllt nicht die 2014 modifizierten Anforderungen, hat sich aber trotzdem beworben.

Von Claudia Tieschky

Gelegentlich lässt sich aus den geforderten Qualifikationen für einen Posten deuten, wer Wunschkandidat ist. Im Fall des Direktors der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erfährt man dagegen, wer es garantiert nicht werden soll: Als die rot-grüne Landesregierung 2014 das Mediengesetz erneuerte, ergänzte sie es kurzfristig um einen Passus, der in der Branche schnell den Namen "Lex Brautmeier" verpasst bekam, weil damit per Gesetz eine weitere Amtszeit des LfM-Chefs Jürgen Brautmeier unmöglich wurde. Ein Direktor der LfM muss nun die Befähigung zum Richteramt besitzen, die Brautmeier nicht hat. Er ist promovierter Historiker - und CDU-Mitglied.

Bis Oktober muss der Posten nun neu besetzt werden - und es gibt ein heikles Problem: Brautmeier, 61, hat sich kurz vor Ablauf der Frist erneut auf die Stelle beworben, für die ein umfangreicher Qualifikationskatalog veröffentlicht wurde. Brautmeier glaubt, dass er die Kriterien weitestgehend erfülle. "Um so mehr halte ich das Kriterium der Befähigung zum Richteramt inhaltlich für falsch und rechtlich für fragwürdig." Das wolle er mit der Bewerbung deutlich machen.

Wer dagegen die verlangte Qualifikation besitzt, ist Frauke Gerlach, die parteilose einstige Justiziarin der NRW-Landtagsgrünen. Sie hatte 2010 gegen Brautmeier kandidiert und verloren. Ob sie per Gesetz in Stellung gebracht werden sollte, ist heute nicht mehr wichtig: Gerlach ist inzwischen Chefin des Grimme-Instituts und teilt auf Anfrage mit, dass sie keine Ambition hat, LfM-Direktorin zu werden.

Bei einer Ablehnung könnte Brautmeier wohl vor Gericht ziehen. Er hat wenig zu verlieren. Wie es aussieht, will er die "Lex Brautmeier" dem Realitäts-Check unterziehen.

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