Machtkampf:Gegenwehr

Der designierte neue Mehrheitseigner Banijay darf Brainpool-Gründer Jörg Grabosch vorerst nicht absetzen. Wie die Produktionsfirma bestätigt, hat das Kölner Landgericht am Dienstag eine entsprechende Einstweilige Verfügung erlassen.

Von Hans Hoff

So leicht gibt sich Jörg Grabosch nicht geschlagen. Der Geschäftsführer der Kölner Produktionsfirma Brainpool, die mit der Harald Schmidt Show und den Formaten von Stefan Raab, Anke Engelke und Bastian Pastewka Fernsehgeschichte geschrieben hat, wehrt sich gegen seine bevorstehende Entlassung nun auch mit einer Einstweiligen Verfügung. Die hat einem Bericht des Medienmagazins dwdl.de zufolge das Kölner Landgericht erlassen. Brainpool bestätigte auf Anfrage die Informationen von dwdl.de, wollte darüber hinaus jedoch keine Stellung nehmen. Es geht um den französischen Medienkonzern Banijay und Graboschs Ziehkind Stefan Raab. Dessen 12,5-Prozent-Anteil an Brainpool sollte auf einer für Donnerstag anberaumten Gesellschafterversammlung an Banijay übergehen und dem schon mit 50 Prozent an Brainpool beteiligten Konzern eine Mehrheit verschaffen. Dies ist nun offenbar einstweilen untersagt. Auch zur geplanten Entlassung von Grabosch und Mitgeschäftsführer Andreas Scheuermann darf es nun demnach keinen Beschluss geben. Graboschs Anwälte werfen Banijay und Raab handstreichartiges Vorgehen und Missachtung des deutschen GmbH-Konzernrechts vor. Die Angelegenheit ist so brisant, weil Grabosch fast zwei Jahrzehnte lang der Mann war, der Raab den Rücken freihielt und im Hintergrund fast alle organisatorischen Fäden zog.

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