Kritik an BR-"Polizeiruf 110":Kaum entspannende Momente

In der Kritik an Hans Steinbichlers neuestem Polizeiruf legt der Bayerische Rundfunk nach - und die Sendezeit fest. Zum Schutze von Kindern wird der Film nicht zur gewohnten Sendezeit um 20:15 Uhr ausgestrahlt. Erinnert man sich an vergangene indizierte Fälle, so ist das Urteil am Ende nur eines: willkürlich.

Katharina Riehl

In Zusammenhang mit schlechten Nachrichten wird Lob gerne besonders großzügig verteilt. Der Münchner Polizeiruf 110 mit dem Titel "Denn sie wissen nicht, was sie tun" von Regisseur Hans Steinbichler sei, so erklärte es an diesem Montag BR-Fernsehdirektor Gerhard Fuchs, "ein künstlerisch herausragender Film". Und weiter: "Auch, wie Matthias Brandt seine Rolle umsetzt, ist herausragend." Brandt bildet mit Anna Maria Sturm das neue Ermittlerduo des Münchner Polizeirufs: herausragend also, aber trotzdem erst nach 22 Uhr "einsetzbar".

"Polizeiruf 110: Denn sie wissen nicht was sie tun"

"Wie Matthias Brandt seine Rolle umsetzt, ist herausragend", findet BR-Fernsehdirektor Gerhard Fuchs und meint damit dessen Auftritt als Ermittler in Hans Steinbichlers Polizeiruf-Episode "Denn sie wissen nicht, was sie tun": Aus Gründen des Jugendschutzes wird der Film nach 22 Uhr verlegt.

(Foto: Bella Halben)

Die Mitteilung, die der BR an diesem Montag verschickte, trug die Überschrift "BR achtet Jugendschutz". In ihrer Stellungnahme lässt die öffentlich-rechtliche Anstalt erklären, warum Steinbichlers Film nicht auf dem Polizeiruf-Sendeplatz, sonntags, 20:15 Uhr, in der ARD gezeigt wird: Kurz gesagt könne der Krimi Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren Angst machen. Konkret führt die Jugendschutzbeauftragte des BR, Sabine Mader, in einer Stellungnahme vom Juni aus: "Der Anschlag des Selbstmordattentäters, die Tunnelszenen und die Szenen vor dem Tunnel sind für die jugendschutzrechtliche Bewertung die wesentlichen Szenen. Die Vielzahl der schrecklichen Bilder nach dem Selbstmordattentat im Tunnel und die durchgängig gehaltene Spannung, durch die Angst vor einem weiteren Attentat, sind für Kinder als problematisch anzusehen. Entspannende Momente finden kaum statt."

Geplant war, "Denn sie wissen nicht, was sie tun" am 25. September auszustrahlen. Steinbichler führt die Handlung nach ereignisreichem Beginn als Kammerspiel. Ein religiös motivierter Einzeltäter zündet in einem Tunnel eine Bombe. Er überlebt, unter einem Zementbrocken, man weiß aber, er wird sterben. Ebenfalls im Tunnel ist Hanns von Meuffels. Der neue Hauptkommissar kommt mit Ohrensausen und gewaltigem Schrecken davon. Von da an sind die zwei Männer das Zentrum des Films. Noch eine Bombe wurde platziert, von Meuffels muss herausbringen, wo.

Es ist der zweite Fall, den Brandt als Hanns von Meuffels klären muss. Den ersten hat Dominik Graf gedreht, er wird am 21. August im Ersten laufen. "Eine Verschiebung der Sendezeit ist keine Zensur", verkündet jetzt BR-Fernsehdirektor Fuchs: "Es handelt sich um eine Entscheidung zum Schutz von Kindern." Ein späterer Sendetermin werde beidem gerecht - der Freiheit der Kunst und dem Jugendschutz.

In einer frühen Einschätzung vom 23. März hatte die beratend tätige BR-Jugendschutzbeauftragte Mader noch sehr moniert, dass der Steinbichler-Polizeiruf das Bild eines hilflosen Staates zeichne, in dem alle (bis auf von Meuffels), die zur staatlichen Ebene zählten, "mehr oder weniger als 'Hampelmänner', als Karikaturen gezeichnet" würden. Die "Botschaften", so führte Mader in der damals angeblich sehr schnell gefertigten Beurteilung aus, "Staat versagt komplett, keine klare Unterscheidung zwischen Gut und Böse", seien geeignet, "Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen". Der BR teilte mit, bei seiner Entscheidung habe sich Fernsehdirektor Fuchs nicht auf das Schreiben von März, sondern auf das endgültige Papier von Juni bezogen.

Die Indizierung expliziter Verletzungen - wie nach einem Sprengstoff-Attentat - oder von bedrohlichen Situationen ist Standard des Jugendschutzes. Ihre Anwendung im Falle von Steinbichlers Inszenierung ist sicher begründbar. Andererseits wäre genau so begründbar, den Film zur besten Sendezeit einzusetzen. Beispielsweise so: "Wir zeigen diesen Film bewusst zur besten Sendezeit, auch wenn er die Zuschauer sicherlich erschüttern und vielleicht sprachlos machen wird. Man muss so ein Thema mutig anpacken. Und wie weit man in dem Genre gehen kann, zeigt uns der Regisseur."

Das sagte Bettina Reitz, bis April Fernsehspielchefin des Bayerischen Rundfunks, im Februar 2005. Auch damals stand ein Polizeiruf unter scharfer Beobachtung. Sein Titel: "Scharlachroter Engel", sein Regisseur: Dominik Graf.

In Grafs Kriminalfilm ging es um virtuellen Sex und wie er Menschen verändert. Beanstandet wurde eine Vergewaltigungsszene. Wenn man Grafs Film noch richtig in Erinnerung hat, war er jugendschutzrechtlich auf Steinbichlers Niveau. Der Jugendschutz ist ein wichtiges Gut, doch das Urteil im Fall des Steinbichler Films am Ende auch willkürlich. Denn wenn er der Maßstab wird, dann verändert sich etwas in Deutschland, um 20:15 Uhr.

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