Kachelmann gewinnt Klage gegen Medien:Im Elend für den Angeklagten

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Indiskretionen über die Vernehmung, Berichterstattung über Sex-Praktiken: Der Fall Kachelmann hat bei allen Beteiligten Blessuren hinterlassen. Nun hat das Oberlandesgericht Köln eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Verhandlung zu berichten.

Hans Leyendecker

Der Kachelmann-Prozess war ein Elend für den Angeklagten, weil der Wettermoderator offenkundig unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten war. Der Prozess war ein Elend für die Medien, weil diese immer wieder, meist unter Verweis auf die Intimsphäre von Zeuginnen, ausgeschlossen wurden. Er war auch ein Elend, weil Zeuginnen gegen Bares in bunten Blättern über angebliche Intimerfahrungen mit Jörg Kachelmann berichteten, um dann vor Gericht Persönlichkeitsrechte für sich zu reklamieren.

Die Veröffentlichung von Verhandlungs-Details stellt nach Ansicht des Zivilsenats einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns dar - wenn es um den Intimbereich geht. Das Berichterstattungsinteresse habe hinter dem Recht auf Schutz der Intimsphäre zurückzustehen, so die Richter. (Foto: dapd)

Das Verfahren hinterließ bei vielen der Beteiligten Blessuren. Kachelmann war wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung in Mannheim angeklagt und am Ende vom Gericht freigesprochen worden. Jetzt kann der Prozess noch zum großen Elend für die Medien werden, weil der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am Dienstag eine für den Alltag der Gerichtsberichterstattung sehr komplizierte Entscheidung getroffen hat.

Es geht um die Frage, in welchem Umfang und wie aus einer öffentlichen Gerichtsverhandlung über Umstände berichtet werden darf, die das Persönlichkeitsrecht von Prozessbeteiligten berühren könnten.

In Köln war Kachelmann der Kläger, der auch in zwei weiteren Fällen obsiegte. In einer richterlichen Vernehmung hatte er in dem Mannheimer Verfahren über einvernehmlichen Sex mit jener Ex-Geliebten berichtet, die ihn später angezeigt hatte. Seine Schilderung der Abläufe war schon sehr intim, aber sie stammte zweifelsohne von ihm selbst.

Ein Springer-Blatt hatte über die Vernehmung berichtet und es war längst nicht die einzige Indiskretion aus dem Ermittlungsverfahren. Die Vernehmung wurde später auch im Beisein der Journalisten in der Hauptverhandlung wörtlich vorgelesen und ausführlich vor Gericht diskutiert.

Schutz der Intimsphäre

Dennoch stellt die Veröffentlichung nach Ansicht des Zivilsenats einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns dar. Das Berichterstattungsinteresse habe hinter dem Recht auf Schutz der Intimsphäre zurückzustehen. Daran ändere auch nichts, dass das Vernehmungsprotokoll im Wortlaut vor Gericht verlesen worden sei. Die Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung gestanden.

Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaals sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien ausgehe. Bis zu einer gerichtlichen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung und dementsprechend zurückhaltend und ausgewogen müsse auch aus dem Gerichtssaal berichtet werden.

Übersetzt heißt das: Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Hauptverhandlung genau zu berichten. Bislang wurde nur immer wieder mal diskutiert, ob Namen von Zeugen genannt werden dürfen oder nicht. Die Erörterung strittiger Sachverhalte in der Hauptverhandlung fiel bislang nicht unter solche Einschränkungen.

Dass Gerichtsreporter berichten und nicht richten sollen - das ist Konsens. Auffällig ist aber, darauf hat der Sozialdemokrat Gustav Radbruch, Justizminister in der Weimarer Republik schon vor mehr als achtzig Jahren hingewiesen, dass die Berichterstattung aus den Gerichtssälen oft Journalisten anvertraut werde, denen man ansonsten höhere Aufgaben nicht zutraue.

"Gerichtsberichterstattung ist eine furchtbar unbequeme Angelegenheit"

Heute leisten sich nur noch die großen Tages-und Wochenblätter und die großen Sender hauptamtliche Gerichtsreporter. Ansonsten sieht es vielerorts düster aus. In vielen Lokalredaktionen sei Gerichtsberichterstattung "immer noch die Anfängerpiste für Volontäre und Freie" heißt es in einer Studie, die vor einigen Jahren erschien, aber vermutlich noch immer Gültigkeit hat.

Wenn aber die Unerfahrenen oder die letzten Rädchen im Getriebe einer Lokalredaktion über die komplizierten Sachverhalte schreiben sollen, kann das zu Irritationen führen. Denn "Gerichtsberichterstattung ist eine furchtbar unbequeme Angelegenheit", hat der verstorbene Spiegel-Gerichtsreporter Gerhard Mauz, der einer der ganz Großen seiner Sparte war, mal festgestellt. Schwarz sei "eben nicht nur Schwarz und Weiß eben nicht nur Weiß". Wie kaum anderswo komme es im Grau des Gerichtssaals auch auf die Zwischentöne an. Bei zu vielen Einschränkungen kommt aber vermutlich nur eine Farbe dabei heraus.

Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" haben die Kölner Richter im Fall Kachelmann die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

© SZ vom 15.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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