Kabinettsvorlage:Gottschalks Erbe

NRW plant strengere Kontrolle des WDR: Der Rundfunkrat soll auch bei teuren Projekten von WDR-Töchtern zustimmen müssen, Amtszeiten der Gremien werden verkürzt, und Verwaltungsräte müssen Qualifikation nachweisen.

Von Hans Hoff

In Nordrhein-Westfalen will man ganz sicher gehen, dass es nicht noch einmal einen Fall Thomas Gottschalk gibt. Bekanntlich hat der Moderator für seine tägliche Show vor drei Jahren 4,6 Millionen Euro erhalten, obwohl die zugehörige Sendung schon nach einem halben Jahr abgesetzt wurde. Den luxuriösen Vertrag schloss damals die kommerzielle Anstaltstochterfirma WDR Mediagroup ab, ohne dass der Rundfunkrat hätte eingreifen können. Um sicherzugehen, dass das Aufsichtsgremium bei so heiklen Entscheidungen nicht erneut übergangen wird, will die NRW-Landesregierung das WDR-Gesetz ändern.

In einer am Dienstag verabschiedeten Kabinettsvorlage steht nun, dass der Rundfunkrat immer dann zustimmen muss, wenn Tochterfirmen des WDR Verpflichtungen übernehmen, deren Wert zwei Millionen Euro überschreitet. Bisher galt das nur für hauseigene Projekte.

Verkürzt werden im neuen Gesetz zudem die Amtszeiten der Gremien. Künftig amtieren Rundfunk- und Verwaltungsrat nur noch fünf statt bisher sechs Jahre.

Verabschiedet wurde im Kabinett auch ein neuer Passus, der auf die Qualifikation des neunköpfigen WDR-Verwaltungsrates abzielt. Der wacht über höherwertige Vertragsabschlüsse und die Haushaltsplanung. Bisher gehörten ihm vornehmlich ehemalige Rundfunkratsmitglieder an. Um den Verdacht auszuräumen, dass es sich bei den Verwaltungsratssitzen vornehmlich um Versorgungspöstchen für verdiente Gremien-Gremlins handelt, verlangt die neue Fassung des WDR-Gesetzes eine konkrete fachliche Qualifikation. So werden von den Mitgliedern nun wahlweise Erfahrungen auf dem Gebiet der Medienwirtschaft verlangt oder ein betriebswirtschaftlicher Hochschulabschluss oder ein Wirtschaftsprüfungsexamen. Zudem sollen zwei Verwaltungsräte künftig die Befähigung zum Richteramt mitbringen. In Kraft treten könnte das neue Gesetz nach den Beratungen im Landtag Anfang nächsten Jahres.

© SZ vom 10.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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